Neue Entscheidung für private medizinische Zentren: Geplante Kaiserschnitte sind ab sofort verboten!
Das Gesundheitsministerium hat in privaten medizinischen Zentren geplante Kaiserschnittgeburten ohne medizinische Notwendigkeit untersagt. Mit der neuen Verordnung werden Standards für Entbindungsstationen festgelegt, Registrierungssysteme auf digitale Plattformen umgestellt und die Kontrollen verschärft.
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Das Gesundheitsministerium hat eine wichtige Regelung für private Gesundheitseinrichtungen erlassen, um natürliche Geburten zu fördern. Mit der im Amtsblatt veröffentlichten neuen Verordnung sind geplante Kaiserschnittgeburten ohne medizinische Notwendigkeit in privaten medizinischen Zentren ab sofort nicht mehr gestattet.
Im Rahmen des Programms „Gesundes Jahrhundert der Türkei“ wurde mit dieser Regelung die Bedingung eingeführt, dass medizinische Zentren, die Geburten anbieten möchten, über eine Entbindungsstation verfügen müssen. In Zentren ohne Operationssaal wird der Betrieb einer Entbindungsstation jedoch nicht genehmigt.
Die wichtigsten Punkte der veröffentlichten Verordnung sind wie folgt:
Verbot geplanter Kaiserschnitte: Sofern kein medizinischer Grund vorliegt, dürfen keine Kaiserschnittgeburten mehr durchgeführt werden.
Standards für Entbindungsstationen: Es wurde festgelegt, dass Entbindungsräume eine Mindestgröße von 16 Quadratmetern aufweisen müssen, leicht vom Operationssaal aus erreichbar sein sollen und sich abseits der Hauptverkehrswege befinden müssen.
Digitales Registrierungssystem: Alle geburtsbezogenen Aufzeichnungen werden elektronisch geführt und in ein zentrales Meldesystem integriert.
Verschärfung der Kontrollen: Die Einhaltung wissenschaftlicher Standards bei medizinischen Anwendungen wird regelmäßig und strenger kontrolliert.
Möglichkeit für chirurgische Einheiten: In Zentren mit 10 oder mehr Fachärzten wird die Einrichtung einer chirurgischen Eingriffseinheit ermöglicht.