Neue Regelung für Privatkliniken

Eine neue Verordnung, die die Eröffnungs- und Lizenzierungsprozesse von Privatkliniken ändert, ist in Kraft getreten. Mit der neuen Regelung werden Investitionen auf Basis des regionalen Gesundheitsbedarfs festgelegt; so soll eine Überkapazität in dicht besiedelten Städten verhindert werden.

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Mit der im Amtsblatt veröffentlichten „Verordnung über die Lizenzierung von Gesundheitsdiensten“ wurden die Eröffnungsprozesse für Privatkliniken und andere private Gesundheitseinrichtungen neu geregelt. Das neue Modell macht es zwingend erforderlich, dass private Gesundheitsinvestitionen künftig auf Basis einer regionalen Bedarfsanalyse geplant werden.

Der Verordnung zufolge wird bei der Bewertung von Lizenzanträgen der „Gesundheitsbedarf der Region sowie die vorhandene Infrastrukturkapazität“ das grundlegende Kriterium sein. In diesem Rahmen wird angestrebt, „Investitionen in Regionen, in denen Bedarf besteht, insbesondere in Anatolien, zu fördern, während gleichzeitig die Entstehung von ungenutzten Kapazitäten in überlasteten Gebieten verhindert werden soll“. Die Reduzierung der Ressourcenverschwendung und die Gewährleistung einer ausgewogenen Verteilung der Gesundheitsdienste im ganzen Land gehören zu den Hauptzielen der Regelung.

PERSONALSTANDARD-ANWENDUNG

Die Verordnung führt zudem einen neuen Personalstandard für Privatkliniken ein. Demnach soll die „Harmonisierung der physischen Kapazität, der personellen Ressourcen und der technologischen Infrastruktur“ der Einrichtungen als Grundlage dienen. Die gesamten Lizenzierungsprozesse werden zentral und transparent vom Gesundheitsministerium durchgeführt. Mit diesem Schritt beabsichtigt das Ministerium, „den Zugang aller Bürger zu Gesundheitsdiensten mit gleichen Qualitätsstandards sicherzustellen“.