Wurde eine 'Ehe-Bedingung' für gynäkologische Untersuchungen eingeführt? Stellungnahme des Gesundheitsministeriums
Das Gesundheitsministerium hat die Behauptungen, dass unverheiratete Frauen unter 25 Jahren keine gynäkologischen Termine vereinbaren könnten, entschieden zurückgewiesen. Das Ministerium betonte, dass der Familienstand bei der Terminvergabe kein Hindernis darstelle.
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Nach Behauptungen in einigen Medienorganen, die in der Öffentlichkeit für Diskussionen sorgten, wonach "Frauen unter 25 Jahren nur dann einen Gynäkologentermin vereinbaren könnten, wenn sie verheiratet sind", hat das Gesundheitsministerium eine Stellungnahme abgegeben. Das Ministerium erklärte, dass eine solche Einschränkung nicht existiere.
In der Erklärung heißt es: 'Das MHRS erbringt seine Dienste ohne jegliche Diskriminierung, und es gibt keinerlei Einschränkungen hinsichtlich des Familienstands bei der Terminvereinbarung für gynäkologische und geburtshilfliche Polikliniken. Damit unsere Bürgerinnen und Bürger Termine korrekt und bedarfsgerecht vereinbaren können, fügen unsere Krankenhäuser je nach Ausstattung der Untersuchungsräume einige zusätzliche Informationen hinzu. Dies gilt für jede Fachrichtung und jeden Untersuchungsraum. Tatsächlich unterscheiden sich die Untersuchungsbedingungen und Untersuchungsprozesse jeder Fachrichtung. Diese Praxis zielt darauf ab, den Dienst effizienter und effektiver zu gestalten, wie es auch in entwickelten Ländern der Fall ist.
Diese im MHRS-System enthaltene Anwendung ist keine Einschränkung oder Regel. In den Systemen einiger Krankenhäuser sind erklärende Informationen enthalten, um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger an die richtige Poliklinik verwiesen werden. Solche zusätzlichen Informationen sind nicht nur für die Gynäkologie spezifisch, sondern gelten auch für viele andere Fachrichtungen. Ziel ist es, den Prozess des Arzt-Patienten-Gesprächs gesünder und besser vorbereitet zu gestalten.'