Europäische Union bereitet sich auf die Registrierung von türkischem Döner vor
Die Bekanntmachung des Antrags der Türkei bei der Europäischen Union (EU) auf Registrierung des Döners als „garantiert traditionelle Spezialität“ wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit wurde der erste Schritt im Registrierungsprozess des Döners als „garantiert traditionelle Spezialität“ durch die EU vollzogen.
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Die Bekanntmachung des Antrags der Türkei bei der Europäischen Union (EU) auf Registrierung des Döners – einer der ersten Köstlichkeiten, die einem bei der türkischen Küche in den Sinn kommen – als „garantiert traditionelle Spezialität“ wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
In der Bekanntmachung wird erläutert, dass Döner aus dünn und horizontal geschnittenen Scheiben von Rind-, Lamm- oder Hähnchenfleisch besteht, die auf einem Spieß fixiert und vertikal um die eigene Achse drehend über Feuer gegart werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das dünn und horizontal geschnittene Fleisch vor dem Garen mit einer Mischung aus Joghurt oder Milch, Paprika- oder Tomatenmark, Salz sowie verschiedenen Kräutern und Gewürzen mariniert wird und beim Aufspießen des Döners horizontal geschnittene Fettschichten zwischen die Fleischlagen gelegt werden.
In der Bekanntmachung wird zudem aufgeführt, dass für den Döner Rind- oder Lammfleisch, Rinder- oder Lammhackfleisch oder Mischungen daraus sowie Hähnchenfleisch verwendet werden können.
Es wird erwähnt, dass sich der Döner seit Beginn des 19. Jahrhunderts von Istanbul aus in verschiedene Städte des Osmanischen Reiches verbreitete und in Restaurants und Gasthäusern zubereitet und verkauft wurde; zudem wird auf Informationen aus den Manuskripten von Takiyüddin verwiesen, wonach das vertikale Garen von Döner bis ins Jahr 1546 zurückreicht.
In der Bekanntmachung wird festgehalten, dass der Döner zu einem kulturellen Symbol der intensiven Migration von Türken nach Europa, insbesondere nach Deutschland, zwischen 1962 und 1979 wurde und sich der Name sowie der Herstellungsprozess des Döners bei der Verbreitung in Deutschland und anderen europäischen Ländern nicht verändert haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Döner zu einem der beliebtesten Street-Food-Gerichte in Europa geworden ist, und vermerkt, dass sich der Begriff Döner vom Wort „dönmek“ (drehen) ableitet und der Name des Gerichts auf die traditionelle Garmethode zurückzuführen ist.
In der Bekanntmachung wird erklärt, dass Fleischdöner je nach Form des roten Fleisches als Scheibenfleisch (Yaprak), Hackfleisch oder gemischt klassifiziert werden können und dass der Döner keine nicht-tierischen Proteine, Stärke, stärkehaltige Substanzen, Soja oder Sojaprodukte enthalten darf.
Mit der Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU wurde der erste Schritt im Registrierungsprozess des Döners als „garantiert traditionelle Spezialität“ durch die EU vollzogen. Nach Ablauf der dreimonatigen Einspruchsfrist wird der Döner registriert und damit das erste aus der Türkei stammende Produkt sein, das als „garantiert traditionelle Spezialität“ in der EU eingetragen ist.