227.000 unbegründete Anzeigen im Jahr 2023
Das Justizministerium gab bekannt, dass im vergangenen Jahr im Rahmen des Rechts auf Schutz vor Stigmatisierung 227.200 Personen vor unbegründeten Anzeigen geschützt wurden.
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Das Justizministerium teilte mit, dass im Jahr 2023 im Rahmen des Rechts auf Schutz vor Stigmatisierung, das zur Wahrung der Unschuldsvermutung eingeführt wurde, in 227.200 Fällen eine Entscheidung zur Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens (SYOK) erlassen wurde, da sich die Anzeigen als unbegründet erwiesen hatten.
NAHEZU EINE MILLION ERREICHT
Laut der Erklärung des Ministeriums wurden seit 2017 insgesamt 977.570 Personen im Rahmen des Rechts auf Schutz vor Stigmatisierung vor unbegründeten Anzeigen bewahrt. Im Jahr 2023 wurde für 227.200 Personen aufgrund der Unbegründetheit der Anzeigen eine SYOK-Entscheidung getroffen, um das unveräußerliche und unübertragbare Recht auf Unschuldsvermutung zu schützen.
Durch diese Anwendung wurde verhindert, dass Personen aufgrund von abstrakten und substanzlosen Ermittlungsakten ohne jegliche Prüfung als „Tatverdächtige“ eingestuft werden. Indem unbegründete, abstrakte und substanzlose Anzeigen und Beschwerden unterbunden wurden, konnte sichergestellt werden, dass die Ehre und der Ruf der Bürger nicht geschädigt werden.
KEINE ERMITTLUNGEN IN 227.000 VON 268.000 FÄLLEN
Nach der Änderung des Artikels 158 der Strafprozessordnung (CMK) bezüglich des Rechts auf Schutz vor Stigmatisierung wurde seit 2017 in 977.570 von insgesamt 1.313.040 eingegangenen Anzeigeakten entschieden, dass kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Im vergangenen Jahr wurde bei 227.200 von 268.362 eingegangenen Anzeigeakten die Entscheidung getroffen, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Mit dem Recht auf Schutz vor Stigmatisierung wurde verhindert, dass unbegründete, abstrakte und substanzlose Anzeigen und Beschwerden den Ruf und die Ehre von Personen schädigen. Auf diese Weise werden Personen nicht mehr grundlos in den Justizregistern als „Tatverdächtige“ geführt.