Änderung der Beförderungskriterien durch den HSK

Mit einem im Amtsblatt veröffentlichten Grundsatzbeschluss des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) wurde die Berechnungsmethode für die Beförderung von Richtern und Staatsanwälten geändert. Die Bestimmung, wonach „die Prozentsätze jeweils um 10 Punkte nach unten korrigiert werden“, wurde aufgehoben; die neue Regelung soll ab der Beförderungsperiode im August 2026 in Kraft treten.

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Mit einem im Amtsblatt veröffentlichten Grundsatzbeschluss hat der Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) Änderungen an den Grundsätzen für die Beförderung von Richtern und Staatsanwälten vorgenommen.

Im Rahmen der neuen Regelung wurde die Bestimmung, die bei Beförderungsbewertungen vorsah, dass „die Prozentsätze jeweils um 10 Punkte nach unten korrigiert werden“, aufgehoben. Diese Bestimmung war in Artikel 12 des Grundsatzbeschlusses aus dem Jahr 2018 enthalten.

Mit dem gefassten Beschluss wurde dem Grundsatztext zudem ein vorläufiger Artikel hinzugefügt. Darin wird festgelegt, dass die vorgenommene Änderung gemäß dem Beschluss der Generalversammlung des Rates der Richter und Staatsanwälte vom 22. April 2026 angewendet wird.

Es wurde mitgeteilt, dass die Regelung ab der Beförderungsperiode im August 2026 gültig sein wird.