Akın Gürlek setzt Schlussstrich unter Debatten über Generalamnestie und das Recht auf Hoffnung
Justizminister Akın Gürlek erklärte, dass der dem Parlament von der Kommission für nationale Solidarität, Brüderlichkeit und Demokratie vorgelegte Bericht keinen Hinweis auf das 'Recht auf Hoffnung' enthalte und dass weder eine Generalamnestie noch personenspezifische Regelungen auf der Tagesordnung stünden.
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Justizminister Akın Gürlek äußerte sich zu dem Bericht der Kommission für nationale Solidarität, Brüderlichkeit und Demokratie, der im Rahmen des in der Öffentlichkeit intensiv diskutierten Projekts 'Türkei ohne Terror' erstellt und dem Parlament vorgelegt wurde. Minister Gürlek klärte zudem die im Zuge der Debatte um diesen Bericht aufgekommenen Behauptungen bezüglich des "Rechts auf Hoffnung" und einer Amnestie.
'KEIN HINWEIS AUF RECHT AUF HOFFNUNG IM BERICHT'
Gürlek äußerte sich in einer Bewertung gegenüber NTV wie folgt:
''Wir legen großen Wert auf eine 'Türkei ohne Terror'. Die Menschen wollen das Terrorproblem endlich hinter sich lassen. Unter der Führung unseres Herrn Präsidenten und mit den Beiträgen von Herrn Devlet Bahçeli werden wir hoffentlich dieses Ergebnis erreichen. Dieser Bericht wurde dem Parlament vorgelegt; auf Grundlage dieses Berichts wird das Parlament eine gesetzliche Regelung treffen. Unsere Mitarbeiter werden bei der technischen Ausarbeitung dieses Gesetzes behilflich sein. Die grundlegende Linie hierbei ist der Nachweis der Waffenabgabe und die Beendigung der Aktivitäten der Organisation; danach wird das Parlament rechtliche Schritte einleiten.
Im Bericht gibt es keinen Hinweis auf das Recht auf Hoffnung. Eine Generalamnestie oder personenspezifische Regelungen kann es nicht geben. Es können Anpassungen im Strafvollzugsgesetz und im Anti-Terror-Gesetz vorgenommen werden.''