Anzahl der Individualbeschwerden beim Verfassungsgericht übersteigt 551.000

Seit der Einführung des Rechts auf Individualbeschwerde am 23. September 2012 hat das Verfassungsgericht 422.016 von insgesamt 551.156 eingegangenen Beschwerden abgeschlossen.

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Die Statistik zu Individualbeschwerden beim Obersten Gerichtshof für den Zeitraum vom 23. September 2012 bis zum 30. September 2023 wurde auf der Website der Institution veröffentlicht.

Demnach wurden im genannten Zeitraum 551.156 Individualbeschwerden beim Verfassungsgericht eingereicht. Der Oberste Gerichtshof hat 422.016 dieser Beschwerden entschieden, was einer Erledigungsquote von 76,6 Prozent entspricht. Die Zahl der noch anhängigen Verfahren wurde mit 129.140 registriert.

Von den abgeschlossenen Verfahren entschied das Verfassungsgericht in 335.414 Fällen auf Unzulässigkeit, in 70.364 Fällen stellte es die Verletzung mindestens eines Grundrechts fest, während es in 1.225 Fällen keine Rechtsverletzung sah. Der Oberste Gerichtshof traf in 1.570 Fällen sonstige Entscheidungen und in 13.443 Fällen administrative Ablehnungsentscheidungen.

Von den 71.484 Beschwerden, bei denen das Verfassungsgericht eine oder mehrere Rechtsverletzungen feststellte, betrafen 56.443 das Recht auf ein Verfahren innerhalb angemessener Frist.

Auf das Recht auf ein Verfahren innerhalb angemessener Frist folgten mit 3.566 Verletzungsentscheidungen das Recht auf ein faires Verfahren, mit 3.519 die Verletzung der Meinungsfreiheit sowie mit 3.508 die Verletzung des Eigentumsrechts und sonstige Verletzungsentscheidungen.