Auflösungsklage gegen Ahbap-Verein eingereicht: Zwangsverwaltung angeordnet
Das 29. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul hat die Einstellung der Aktivitäten des Ahbap-Vereins bis zum Abschluss des Auflösungsverfahrens angeordnet.
12punto
Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hat Klage auf Auflösung des Ahbap-Vereins eingereicht. Das 29. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul entschied zudem, im Rahmen des laufenden Verfahrens einen Zwangsverwalter für die Vereinsführung zu bestellen.
In der Klageschrift wird behauptet, dass Erdbeben-Spenden zweckentfremdet, Vereinsmittel für private Zwecke genutzt sowie unrechtmäßige Geldtransfers und Immobilienübertragungen vorgenommen wurden. Aufgrund des Vorwurfs von Unregelmäßigkeiten in den Finanzberichten wurde die sofortige Einstellung der Vereinstätigkeit sowie dessen Auflösung gefordert.
Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Ahbap-Verein. Dem Beschluss zufolge werden sämtliche Aktivitäten des Vereins bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens eingestellt.
Es wurde entschieden, dass das zuvor für das Vereinsvermögen eingesetzte Gremium nun als Zwangsverwaltung für die gesamte Vereinsführung bestellt wird. Im Rahmen der Entscheidung wurde zudem die Versiegelung des Vereinsgebäudes und die Übergabe der Verwaltung an den Zwangsverwalter angeordnet.