AYM-Entscheidung zu Can Atalay beim zuständigen Gericht eingegangen

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts (AYM), das zum zweiten Mal eine Verletzung der Grundrechte des Abgeordneten der Arbeiterpartei der Türkei (TİP), Can Atalay, festgestellt hat, ist beim zuständigen Gericht eingegangen.

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Das Verfassungsgericht (AYM) hat heute über den zweiten Antrag auf Grundrechtsverletzung beraten, der nach der Ablehnung der Freilassung von Can Atalay und der Einstellung des gegen ihn laufenden Verfahrens gestellt wurde. Das Gericht entschied mit Stimmenmehrheit, dass das Recht auf Wählbarkeit und politische Betätigung sowie das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person verletzt wurden.

EINGANG BEIM 13. SCHWERVERBRECHENGERICHT ISTANBUL

Die Kurzfassung der AYM-Entscheidung erreichte am Abend das 13. Schwere Strafgericht Istanbul, das für das Verfahren zuständig ist.

Es wird erwartet, dass das Gericht nun eine Entscheidung über Can Atalay trifft. Das AYM hatte am 25. Oktober über die Individualbeschwerde von Can Atalay beraten, der im Gezi-Park-Prozess zu 18 Jahren Haft verurteilt worden war, und mit Stimmenmehrheit entschieden, dass sein 'Recht auf Wählbarkeit und politische Betätigung' sowie sein 'Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person' verletzt wurden.

Das 13. Schwere Strafgericht Istanbul hatte die Akte daraufhin an den Kassationshof (Yargıtay) weitergeleitet, woraufhin die 3. Strafkammer des Kassationshofs Strafanzeige gegen die Mitglieder des AYM erstattete, die das Urteil zur Grundrechtsverletzung gefällt hatten.