Bewerbungsverfahren für HSK-Mitgliedschaft im türkischen Parlament gestartet
Das Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) hat mit der Annahme von Bewerbungen für die Wahl eines neuen Mitglieds des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) begonnen. Das Bewerbungsverfahren endet am 10. Oktober.
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Das Präsidium der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) hat gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Verfassung und des Gesetzes über den Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) das Bewerbungsverfahren für ein zu wählendes HSK-Mitglied eingeleitet. In diesem Prozess wird ein Kandidat aus dem Kreis der an Hochschulen in rechtswissenschaftlichen Fachbereichen tätigen Dozenten sowie aus der Anwaltschaft ausgewählt.
Die Bewerber müssen ihre Unterlagen persönlich oder per Post beim Präsidium der TBMM einreichen. Bewerbungen werden bis Freitag, den 10. Oktober, um 17.00 Uhr entgegengenommen.
Nach Abschluss der Bewerbungsfrist wird das Präsidium der TBMM die Unterlagen an die Gemischte Kommission weiterleiten, die sich aus den Mitgliedern der Verfassungs- und Justizkommission zusammensetzt. Die Gemischte Kommission benötigt eine Zweidrittelmehrheit der Gesamtzahl ihrer Mitglieder, um drei Personen aus dem Kreis der Bewerber zu bestimmen. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis erzielt werden, ist im zweiten Wahlgang eine Dreifünftelmehrheit erforderlich.
Abschließend wird die Generalversammlung der TBMM die Wahl unter Einhaltung derselben Mehrheitsregeln vollziehen.