CHP reicht Klage beim Verfassungsgericht gegen das 11. Justizpaket ein

Die größte Oppositionspartei, die Republikanische Volkspartei (CHP), hat beim Verfassungsgericht (AYM) einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und vollständige Aufhebung einiger Bestimmungen des 11. Justizpakets gestellt, das in der Öffentlichkeit für Diskussionen gesorgt hatte.

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Der stellvertretende CHP-Fraktionsvorsitzende Gökhan Günaydın äußerte sich nach der Einreichung des Antrags auf einer Pressekonferenz im Ahlatlıbel-Atatürk-Park.

Günaydın wies darauf hin, dass rechtliche Regelungen neutral und objektiv sein müssten. Er betonte, dass im Rahmen des besagten Pakets Beleidigungsdelikte zwar generell in den Anwendungsbereich der Vorauszahlung aufgenommen wurden, Beleidigungen gegen Amtsträger aufgrund ihrer Tätigkeit jedoch von dieser Regelung ausgenommen seien. Er argumentierte, dass dieser Umstand nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar sei.

Zudem kritisierte Günaydın, dass die Vorauszahlungsregelung nicht auf Vergleichsverfahren angewendet werde, die nach dem 25. Dezember 2025 abgeschlossen wurden, und vertrat die Ansicht, dass „diese Praxis in keiner Weise rechtlich zu rechtfertigen sei“.

Der CHP-Politiker Günaydın ging auch auf die Regelungen zu Straftaten in der digitalen Welt ein, die im Justizpaket enthalten sind. Er erklärte, dass die Befugnis, Konten, auf denen sich Erträge aus Straftaten befinden, zu beschlagnahmen oder zu sperren, nicht den Justizbehörden, sondern Banken und Finanzinstituten übertragen wurde, was aus verfahrensrechtlicher und juristischer Sicht schwerwiegende Bedenken aufwerfe. Günaydın fügte hinzu, dass „die Phase der Strafverfolgung umgangen werde“ und die Regelung rechtswidrige Bestimmungen enthalte.