Die meisten Anträge beim EGMR kommen aus der Türkei
Laut der Statistik des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für das Jahr 2024 steht die Türkei mit 21.600 Anträgen an der Spitze. Während die Türkei von Russland und der Ukraine gefolgt wird, entfällt etwa ein Viertel der beim EGMR anhängigen Verfahren auf Anträge aus der Türkei.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat seinen Jahresbericht mit den Statistiken für das Jahr 2024 veröffentlicht. Dem Bericht zufolge ist die Türkei mit 21.600 Anträgen das Land mit den meisten Eingaben beim EGMR. Diese Zahl stellt den höchsten Anteil an den insgesamt 60.350 vor dem Gerichtshof anhängigen Verfahren dar.
Auf die Türkei folgen Russland mit 8.150 Anträgen und die Ukraine mit 7.700 Anträgen, während auch Rumänien (3.850) und Griechenland (2.600) auf den vorderen Plätzen liegen. Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass etwa drei Viertel der anhängigen Anträge auf diese fünf Länder entfallen.
Im Laufe des Jahres 2024 hat der EGMR über mehr als 36.800 Anträge entschieden. Von diesen Entscheidungen wurden 10.241 von Ausschüssen mit drei Richtern und 22.200 von Einzelrichtern getroffen.
RÜCKGANG DER FALLZAHLEN
Im Bericht wird zudem hervorgehoben, dass die Zahl der vor dem EGMR anhängigen Verfahren im Vergleich zu den Vorjahren gesunken ist. Im Vergleich zum Ende des Jahres 2023 wurde ein Rückgang um 8.100 Anträge verzeichnet, gegenüber 2022 ein Rückgang um 14.300. Es wurde jedoch festgestellt, dass 80 Prozent der etwa 13.400 anhängigen vorrangigen Fälle aus der Türkei, der Ukraine, Russland, Rumänien und Griechenland stammen.