„e-Anwalt“-Ära in Gefängnissen beginnt
Mit dem vom Justizministerium eingeführten „e-Anwalt“-System können Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge ihre Anwälte künftig online aus dem Gefängnis heraus kontaktieren.
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Das Justizministerium führt eine neue Anwendung ein, um die Kommunikation zwischen Häftlingen und ihren Anwälten zu stärken.
Mit der Anwendung namens „e-Anwalt“ können sich Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge in Gefängnissen künftig per Videokonferenz mit ihren Anwälten austauschen, ohne dass ein persönliches Treffen erforderlich ist.
Nach Angaben des Ministeriums ist jedes Gespräch eines Häftlings mit seinem Anwalt im Rahmen des Systems auf maximal 30 Minuten begrenzt und kann höchstens zweimal pro Woche in Anspruch genommen werden. Es wird erwartet, dass diese neue Regelung die Besuchsabläufe in den Gefängnissen erleichtert und eine schnellere Abwicklung laufender rechtlicher Prozesse ermöglicht.
Gürlek betonte, dass der digitale Transformationsprozess kontinuierlich fortgesetzt werde, und erklärte, dass die „e-Anwalt“-Anwendung in Kürze in allen Gefängnissen aktiviert werde.