Eides-Spannungen im Prozess um Menzil-Derwisch-Konvent in Antalya: Streit um Grundbuch und Miete eskaliert

Im Streit um das Erbe und die Eigentumsverhältnisse des zentralen Derwisch-Konvents der Menzil-Gemeinschaft in Antalya hat die vom Gericht geforderte Eidesleistung die Spannungen zwischen den Parteien weiter verschärft.

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Die seit langem schwelenden Erb- und Eigentumsstreitigkeiten zwischen den Brüdern Saki, Mübarek und Fettah Elhüseyni konzentrieren sich neben zahlreichen anderen Derwisch-Konventen der Menzil-Gemeinschaft in der gesamten Türkei insbesondere auf das Konventsgebäude im Stadtviertel Etiler im Bezirk Muratpaşa in Antalya.

Das Grundbuch des Gebäudes ist seit 2016 auf Mübarek Elhüseyni eingetragen. Als die Anhänger im Jahr 2022 eine Solaranlage auf dem Gebäude installieren wollten und dafür von der Stadtverwaltung und dem Stromversorger einen notariell beglaubigten Mietvertrag verlangten, schlossen sie über ein Unternehmen namens „Vera Kırtasiye, Hayvancılık, Organizasyon Turizm, Gıda, Özel Eğitim Sanayi“ einen Vertrag mit Mübarek Elhüseyni über eine monatliche Miete von 15.000 TL ab.

In diesem Prozess unterzeichnete E.A., ein Anhänger von Mübarek Elhüseyni, kurz vor dem Tod des ehemaligen Anführers der Gemeinschaft, Abdulbaki Elhüseyni, im Namen des betreffenden Unternehmens eine offizielle Verpflichtungserklärung, dass das Gebäude im Juli 2024 ohne weitere Vorankündigung geräumt werde. Später schloss E.A. mit seiner neu gegründeten Firma „Nakkaş Ltd. Şti.“ einen zweiten Mietvertrag ab, bei dem er das Gebäude als Adresse angab.

Berichten von Cumhuriyet zufolge wurde der zweite Vertrag aufgrund des bestehenden Mietvertrags mit dem ersten Unternehmen als ungültig erachtet. Daraufhin übertrug Mübarek Elhüseyni das Grundbuch des Gebäudes im Juli 2024 per Schenkung an die von seinem Bruder Fettah Elhüseyni geleitete Semerkand-Stiftung. Angesichts dieser Entwicklungen sahen sich die Anhänger des Konvents gezwungen, 4 Millionen TL für die Renovierung einer illegalen Medrese an Mübarek Elhüseyni sowie 457.668 TL an rückständigen Mietzahlungen an die Stiftung zu leisten, um nicht aus dem Gebäude ausziehen zu müssen.

EIDESFORDERUNG DES GERICHTS

Aufgrund der Differenzen wandten sich die Parteien an die Justiz. Während die Anhänger argumentierten, das Gebäude sei durch Spenden finanziert worden und gehöre der „Umma“, hielt Mübarek Elhüseyni an seinem Anspruch auf persönliches Eigentum fest. In einem Zwischenurteil vom 24. Februar 2026 legte das Gericht fest, dass Mübarek gemäß der Zivilprozessordnung einen Eid leisten müsse, um die Richtigkeit seiner Behauptungen zu bekräftigen.

Die Anhänger reichten am 9. März einen Antrag beim Gericht ein, in dem sie den Eideswortlaut vorschlugen, den Mübarek Elhüseyni vor Gericht verlesen sollte:

„Ich schwöre bei meiner Ehre, meinem Anstand, meinen Kindern und allen Glaubensüberzeugungen und Werten, die mir heilig sind, dass ich im Rahmen der gesamten Prozessakte wahrheitsgemäß antworten werde und nichts verheimlichen werde: Dass der Mietvertrag vom 1. November 2022, den ich mit dem Beklagten zur Vermietung des streitgegenständlichen Mietobjekts geschlossen habe, und die streitgegenständliche Räumungsverpflichtung nicht gleichzeitig erstellt/unterzeichnet wurden; dass das Datum und die Schriftzüge auf der Räumungsverpflichtung nicht von mir und/oder durch meine Anweisung von Dritten ohne den Willen des Beklagten unter Ausnutzung seiner Unterschrift ausgefüllt wurden; dass ich auf der Räumungsverpflichtung keinerlei Ergänzungen, Korrekturen und/oder Fälschungen vorgenommen habe; dass ich mich am 1. Juni 2023, dem Ausstellungsdatum der Räumungsverpflichtung, in der Provinz Antalya mit dem Beklagten getroffen habe; dass der Beklagte aus eigenem Willen versprochen und unterschrieben hat, das Mietobjekt am 15. Juli 2024, wie in der Räumungsverpflichtung angegeben, zu räumen; und dass die streitgegenständliche Immobilie nicht mit Geldern aus religiösen Stiftungen (Hayrat) erworben wurde.“

EID NOCH NICHT GELEISTET

Nach neuesten Informationen wurde jedoch bekannt, dass Mübarek Elhüseyni diesen Eid bisher nicht vor Gericht abgelegt hat. Während der Rechtsstreit der Parteien weiterhin um Grundbuchfragen, Räumung und die Eidesleistung kreist, wird sich in den kommenden Tagen klären, ob die Anhänger im Konvent bleiben können und wie der Prozess ausgehen wird.