Eilmeldung... Beschlagnahmungsbeschluss gegen 5 Unternehmen im Süleymancılar-Verfahren

Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hat nach Feststellungen des MASAK die Beschlagnahmung von 5 Unternehmen sowie einen Haftbefehl gegen İrfan Yılmaz angeordnet.

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Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara gegen die Süleymancılar geführten Ermittlungen wurde eine neue Entscheidung getroffen. Im Zuge der Untersuchung wurde auf Grundlage der Prüfungen des Finanzkriminalitäts-Untersuchungsrats (MASAK) die Beschlagnahmung von 5 Unternehmen angeordnet.

Bei den MASAK-Untersuchungen wurde festgestellt, dass über die auf den Verdächtigen İrfan Yılmaz registrierten Unternehmen Yılmaz Kimya, Yılkim Kimya, Erimer Kimya, Mie Girişimcilik ve Makine sowie Astra Polimer verdächtige Transaktionen abgewickelt wurden.

Nach diesen Feststellungen entschied die Generalstaatsanwaltschaft Ankara, die genannten Unternehmen zu beschlagnahmen.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde zudem gegen İrfan Yılmaz ein Haftbefehl wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“, „Betrug zum Nachteil öffentlicher Institutionen und Organisationen“ sowie „Geldwäsche aus Straftaten“ erlassen.