Eilmeldung... Weitere brisante Erklärung der Istanbuler Staatsanwaltschaft zur CHP!
Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hat klargestellt, dass keine Mitteilung zur Schließung der CHP erfolgt ist.
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Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hat auf Behauptungen reagiert, wonach nach der heute veröffentlichten Anklageschrift zur Stadtverwaltung Istanbul (İBB) eine Mitteilung an den Kassationsgerichtshof (Yargıtay) zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die Republikanische Volkspartei (CHP) gemäß Artikel 69 der Verfassung übermittelt worden sei.
''ES IST KEINE MITTEILUNG ZUR SCHLIESSUNG DER CHP ERFOLGT''
Die Staatsanwaltschaft erklärte in ihrer Stellungnahme: "Es ist keine Mitteilung zur Schließung der Republikanischen Volkspartei erfolgt. Wie auch in der Anklageschrift dargelegt, wurde lediglich eine Mitteilung gemäß dem Gesetz über politische Parteien vorgenommen."