Ein weiterer Haftbefehl gegen Muhittin Böcek
Im Rahmen einer Untersuchung wegen des Vorwurfs der Verursachung von öffentlichem Schaden durch Unternehmen der Stadtverwaltung Antalya wurde ein neuer Haftbefehl gegen Muhittin Böcek erlassen.
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Die Vorwürfe, dass durch die Tochtergesellschaften der Stadtverwaltung Antalya, die Wasser- und Abwasserverwaltung Antalya (ASAT) sowie die Infrastrukturmanagement- und Beratungsgesellschaft (ALDAŞ), ein öffentlicher Schaden in Höhe von 399 Millionen 507 Tausend Lira entstanden sei, führten zur Einleitung einer umfassenden Untersuchung. Im Zuge dieser Ermittlungen wurde erneut ein Haftbefehl gegen den Bürgermeister Muhittin Böcek erlassen.
VORWÜRFE DER UNREGELMÄSSIGKEITEN NACH PRÜFUNGEN
Infolge der durch einen Innenrevisor durchgeführten Prüfungen wurde festgestellt, dass ein Großteil der Inlands- und Auslandsreisen innerhalb der Stadtverwaltung von ALDAŞ finanziert wurde. Während der Untersuchungen kam ans Licht, dass für einige Mitarbeiter keine Genehmigungen für Auslandsreisen vorlagen und einige Personen, die Flüge absolvierten, in keinerlei Verbindung zu ALDAŞ oder ASAT standen. Die Behauptung, dass auf diese Weise öffentliche Mittel indirekt veruntreut wurden, bildet den Schwerpunkt der Untersuchung.
FESTNAHMEN UND HAFTBEFEHLE DAUERN AN
Nach Abschluss der Ermittlungen wurden im Rahmen einer am Morgen des 13. Januar durchgeführten Operation 18 Verdächtige identifiziert. Es wurde berichtet, dass Muhittin Böcek wegen des Vorwurfs der „Veruntreuung“ und „Korruption“ inhaftiert ist, während sich der ehemalige ALDAŞ-Generaldirektor K.B.K. sowie das Verkaufspersonal N.E. im Ausland aufhalten. Einer der Verdächtigen wurde aufgrund einer Operation im Krankenhaus festgehalten, während 14 Personen in Gewahrsam genommen wurden. Von den Personen, die nach polizeilichen Maßnahmen dem Gericht vorgeführt wurden, wurde gegen 5 ein Haftbefehl erlassen.
BÖCEK GAB AUSSAGE AB, NEUER HAFTBEFEHL ERLASSEN
Im Rahmen des bei der 3. Friedensstrafkammer von Antalya geführten Verfahrens wurde Muhittin Böcek am 1. April per SEGBİS (Audio- und Video-Informationssystem) vernommen. Gegen ihn wurde aufgrund der Vorwürfe der „Veruntreuung“ und des „vorsätzlichen Wegsehens bei der Begehung des Straftatbestands der Veruntreuung“ ein neuer Haftbefehl erlassen.