Entscheidung im Fall des wegen 'sexueller Belästigung' inhaftierten Bürgermeisters von Görele, Hasbi Dede, gefallen

Der wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung inhaftierte und von seinem Amt suspendierte Bürgermeister von Görele, Hasbi Dede, wurde unter Auflagen aus der Haft entlassen. Der Prozess wurde auf April vertagt.

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Hasbi Dede, der als Bürgermeister im Landkreis Görele in der Provinz Giresun tätig ist, wurde im ersten Prozess wegen des Vorwurfs, einem Kind über soziale Medien sexuell anzügliche Nachrichten gesendet zu haben, unter gerichtlicher Aufsicht aus der Haft entlassen. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor dem 1. Strafgericht erster Instanz in Görele statt.

Der inhaftierte Hasbi Dede nahm per Video- und Audiosystem (SEGBİS) an der Verhandlung teil und wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Das Gericht ordnete in seinem Zwischenbeschluss an, dass Bürgermeister Dede unter gerichtlicher Aufsicht auf freiem Fuß bleibt, und vertagte die Verhandlung auf den 24. April 2026.

Unterdessen wurde vermerkt, dass Dede sich derzeit noch in einer Justizvollzugsanstalt in Samsun befindet und während des gesamten Prozesses durch eine Entscheidung des Innenministeriums von seinem Amt suspendiert bleibt.

In der Anklageschrift heißt es, dass der Vorfall am 8. Februar 2026 begann, als das betroffene Kind und seine Mutter bei der Polizei Anzeige erstatteten. Der Beschwerde zufolge soll der Bürgermeister über Instagram und WhatsApp belästigende Nachrichten gesendet haben. Im Rahmen der Ermittlungen wurde das Mobiltelefon des Kindes untersucht, Protokolle über den Nachrichtenaustausch erstellt und die digitalen Materialien von den Einheiten zur Bekämpfung von Cyberkriminalität technisch analysiert.

Gegen Bürgermeister Dede wurde ein Verfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung eines Kindes mittels elektronischer Kommunikationsmittel eingeleitet, für das eine Freiheitsstrafe von neun Monaten bis zu vier Jahren und sechs Monaten gefordert wird. Dede, der während des Ermittlungsverfahrens inhaftiert worden war, wurde am 12. Februar von seinem Amt suspendiert. Für die Fortsetzung des Verfahrens wird das Gericht den 24. April abwarten.