Entscheidung zur Fortdauer der Untersuchungshaft für Muhittin Böcek und seinen Sohn

Im Prozess um die Stadtverwaltung Antalya hat das Gericht entschieden, dass die Untersuchungshaft von Muhittin Böcek und seinem Sohn Mustafa Gökhan Böcek fortgesetzt wird.

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Im Rahmen des Verfahrens zur Untersuchung gegen die Stadtverwaltung Antalya wurde entschieden, dass die Untersuchungshaft für den vom Amt des Bürgermeisters suspendierten Muhittin Böcek sowie für seinen Sohn Mustafa Gökhan Böcek fortgesetzt wird.

Bei der dritten Anhörung des Prozesses vor dem 6. Schwurgericht Antalya, in dem sich 41 Angeklagte verantworten müssen, waren die inhaftierten Angeklagten Muhittin Böcek und Mustafa Gökhan Böcek im Gerichtssaal anwesend.

Muhittin Böcek, der sich in seiner Verteidigung äußerte, erklärte, dass er seit 15 Monaten inhaftiert sei und in der letzten Zeit gegen „Verleumdungen und Erfindungen“ kämpfe. Böcek argumentierte, dass seine Rechte verletzt würden, und sagte: „Ich bin dem Staat anvertraut. Was auch immer wir getan haben, haben wir für den Staat und die Gerechtigkeit getan. Die Gerechtigkeit wird siegen.“

Böcek bat darum, seinen Gesundheitszustand zu berücksichtigen, und erklärte: „Ich vertraue der Justiz. Unter Berücksichtigung meines Gesundheitszustands beantrage ich meine Haftentlassung. Ich habe in meinem ganzen Leben nichts Falsches getan. Ich habe keinen öffentlichen Schaden verursacht.“

Mustafa Gökhan Böcek gab ebenfalls an, dass er von Anfang an auf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe geantwortet habe und aus dem Ausland zurückgekehrt sei, um sich zu stellen. Böcek beantragte seine Haftentlassung mit der Begründung, dass kein Verdacht auf Beweisverdunkelung oder Fluchtgefahr mehr bestehe.

Das Gericht entschied, die Untersuchungshaft der beiden Angeklagten fortzusetzen. Die Verhandlung wurde auf den 3. November vertagt.