Freilassungsentscheidung im Missbrauchsfall gegen Praktikanten der TBMM
Im Prozess gegen die wegen sexuellen Missbrauchs von Praktikanten im Parlament angeklagten und inhaftierten Personen wurde eine Freilassungsentscheidung getroffen. Die Angeklagten wurden unter gerichtliche Aufsicht gestellt und mit einem Ausreiseverbot belegt.
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Im Prozess vor dem 57. Strafgericht erster Instanz in Ankara, der aufgrund von Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Praktikanten im Restaurant der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eingeleitet wurde, gibt es eine neue Entwicklung. Die vier in diesem Fall inhaftierten Angeklagten wurden vom Gericht unter der Auflage eines Ausreiseverbots freigelassen. Damit wurden alle inhaftierten Angeklagten von insgesamt fünf Beschuldigten unter gerichtliche Aufsicht gestellt und auf freien Fuß gesetzt.
Als Begründung für die Freilassung der Angeklagten wurde angeführt, dass eine Fortdauer der Untersuchungshaft nicht als notwendig erachtet wurde und sie stattdessen unter gerichtliche Aufsicht gestellt wurden. Das Gericht entschied, dass die Teilnahme der Angeklagten am Prozess auch durch gerichtliche Auflagen sichergestellt werden könne.
In den kommenden Verhandlungen des Falls, der von der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt wird, wird der Prozess gegen die freigelassenen Angeklagten fortgesetzt. Die Entwicklungen im Rahmen der Akte behalten ihre Bedeutung für die Untersuchung der Vorwürfe gegen Mitarbeiter der TBMM und die Praktikanten.