10. Justizpaket auf dem Weg ins Parlament: Wird es eine Amnestie geben? Hier sind die Details
Die Entwicklungen bezüglich der Strafvollzugsregelung werden weiterhin aufmerksam verfolgt. Häftlinge und ihre Angehörigen sind gespannt auf die Details des 10. Justizpakets sowie auf mögliche Regelungen zu einer allgemeinen Amnestie und zum Strafvollzug. Der AKP-Fraktionsvorsitzende Abdullah Güler äußerte sich zu den in den letzten Tagen aufgekommenen Gerüchten über eine allgemeine Amnestie. Wie ist der aktuelle Stand bei der Strafvollzugsregelung, wird es eine allgemeine Amnestie geben? Welche Regelungen sind im 10. Justizpaket enthalten?
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Die Entwicklungen rund um eine allgemeine Amnestie und die Strafvollzugsreform bleiben ein zentrales Thema. Während Häftlinge und ihre Familien die Nachrichten zu einer möglichen Amnestie genau verfolgen, hat der AKP-Fraktionsvorsitzende Abdullah Güler mit seinen jüngsten Erklärungen Fragen zu diesem Thema beantwortet. Was beinhaltet das 10. Justizpaket? Welche Paragrafen deckt es ab und wann wird es in Kraft treten? Hier sind die neuesten Entwicklungen zu diesem Thema...
WAS BEINHALTET DIE NEUE STRAFVOLLZUGSREFORM?
Minister Tunç erklärte, dass sie wichtige Schritte unternehmen, um insbesondere das Gefühl der Straflosigkeit in der Gesellschaft zu beseitigen. Er betonte, dass die Arbeit zur Deckung des gesetzgeberischen Bedarfs der Justizbehörden in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung krimineller Netzwerke, die die Bevölkerung beunruhigen, auf ihrer Agenda stehe.
Darüber hinaus betonte Tunç, dass sie im Rahmen des Strategiedokuments zur Justizreform verschiedene Vorschläge unterbreiten werden, und wies auf die laufenden Arbeiten hin, um ein vorhersehbares, schnelles und zuverlässiges Justizsystem vollständig zu implementieren.
Minister Tunç erklärte, dass der AKP-Vorsitzende und Präsident Recep Tayyip Erdoğan in den kommenden Tagen die Ziele des Strategiedokuments zur Justizreform, das insbesondere den Zeitraum 2024-2028 abdecken wird, der Öffentlichkeit vorstellen werde, und äußerte sich wie folgt:
"Wir werden dies zuvor mit unserer Parlamentsfraktion sowie mit unserem Zentralvorstand und unserem Kabinett teilen und ausreifen lassen. Hier werden wir insbesondere Ziele haben, um das Strafjustizsystem zu stärken, die Effektivität bei der Kriminalprävention und Strafverfolgung zu erhöhen und die abschreckende Wirkung von Strafen zu steigern. Wir haben die diesbezüglichen Arbeiten mit unseren Mitgliedern des Zentralvorstands geteilt und Fragen zu aktuellen Themen beantwortet, insbesondere im Hinblick auf laufende Ermittlungen. Im kommenden Prozess wird es wichtige Regelungen zum Strafjustizsystem innerhalb des Strategiedokuments zur Justizreform geben. Falls es Gründe gibt, die sich aus unserer Gesetzgebung bezüglich bedingter Entlassung, Bewährungsauflagen oder guter Führung ergeben, werden wir diese im kommenden Prozess sowohl in unserem Kabinett als auch in unserer Parlamentsfraktion und mit unseren Zentralvorstandsmitgliedern ausreifen lassen und die Entwürfe (natürlich erfordern einige davon Gesetzesänderungen) der Großen Nationalversammlung der Türkei zur Entscheidung vorlegen. Die Befugnis zur Gesetzgebung liegt in diesem System ausschließlich bei unserem Parlament."
WIRD ES EINE ALLGEMEINE AMNESTIE GEBEN?
Der AKP-Fraktionsvorsitzende in der TBMM, Abdullah Güler, traf sich mit Medienvertretern im Rahmen des von der Anadolu-Rundfunk- und Fernsehverband organisierten Programms "Anadolu-Gespräche".
Auf die Frage "Wird es eine Amnestie geben?" antwortete Güler: "Derzeit steht kein Thema wie eine Amnestie auf unserer Agenda. In unserem Strafvollzugsgesetz gibt es bereits bestimmte Regelungen für Häftlinge, die so krank, bettlägerig oder pflegebedürftig sind, dass sie ihre lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht selbst erfüllen können. Im Rahmen der Befugnisse unseres Präsidenten und gemäß den Berichten des Instituts für Rechtsmedizin ist es möglich, Häftlinge mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen freizulassen, wie es bei den Generälen vom 28. Februar der Fall war. Dies kann bereits jetzt angewendet werden, um Behandlungs- und Pflegeprozesse sicherzustellen."
Güler setzte seine Erklärungen wie folgt fort:
"Aber ich halte es nicht für richtig, dies nur darauf zu stützen. In der aktuellen Strafvollzugsregelung kann man dies nicht durch eine Unterscheidung der Straftaten bewerten. Man bestimmt die Form des Strafvollzugs nicht anhand der begangenen Straftat. Ob es sich um einen Terrorstraftäter oder einen gewöhnlichen Straftäter handelt, man muss die Strafe unter diesen Bedingungen und im Kontext der gleichen Menschenrechtsmerkmale vollstrecken; man kann da keine Unterscheidung treffen."