Gerichtsferien haben begonnen: Welche Fälle werden verhandelt, welche müssen warten?

Die Gerichtsferien haben heute begonnen. Während dieser Zeit werden Bereitschaftsgerichte dringende Anträge und Akten zu inhaftierten Angeklagten bearbeiten.

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Die Gerichtsferien, die als Zeitraum für den kollektiven Urlaub der Justizangehörigen gelten, haben heute begonnen. In dieser Zeit werden die regulären Gerichtsverhandlungen weitgehend ausgesetzt; um die Kontinuität der Rechtspflege zu gewährleisten, werden Bereitschaftsgerichte und -ausschüsse im Einsatz sein.

Während der Gerichtsferien werden Verfahren bezüglich inhaftierter Angeklagter, Haftprüfungen, Anträge, bei denen ein Aufschub mit Nachteilen verbunden wäre, sowie rechtliche Angelegenheiten, die gesetzlich als dringlich eingestuft sind, von den Bereitschaftsgerichten bearbeitet. Andere Klagen und Verfahren werden mit Beginn des neuen Justizjahres dort fortgesetzt, wo sie unterbrochen wurden.

Auch beim Staatsrat (Danıştay) wird während der Gerichtsferien ein Bereitschaftsausschuss tätig sein. Dieser Ausschuss kann zwar keine Entscheidungen in der Hauptsache treffen, jedoch Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz sowie dringliche Anliegen prüfen.

Beim Kassationshof (Yargıtay) werden zwei Bereitschaftssenate tätig sein, einer für Zivil- und einer für Strafsachen. Während der Strafsenat Akten zu inhaftierten Angeklagten bearbeitet, wird der Zivilsenat dringliche rechtliche Angelegenheiten bewerten.

Das Verfassungsgericht (AYM) ist von der Regelung der Gerichtsferien ausgenommen und wird seine Arbeit daher ohne Unterbrechung fortsetzen. Die Gerichtsferien enden am 31. August; das neue Justizjahr beginnt am Dienstag, dem 1. September.