Gesetz zur Türkischen Justizakademie im Amtsblatt veröffentlicht

Das Gesetz zur Türkischen Justizakademie, das die Ausbildungsprozesse von Richtern und Staatsanwälten regelt, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Die Akademie wird Bildungsprogramme zur Förderung der beruflichen Entwicklung anbieten und über das Zentrum für Rechtsforschung mit Universitäten für postgraduale Studiengänge zusammenarbeiten. Richter und Staatsanwälte mit mindestens acht Jahren Berufserfahrung können als Lehrkräfte berufen werden. Die Ausbildung ist kostenfrei.

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Das Gesetz zur Türkischen Justizakademie ist nach seiner Annahme durch die Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei am 13. Februar mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.

Gemäß der neuen Regelung wird die Akademie die beruflichen Ausbildungsprozesse von Richter- und Staatsanwaltsanwärtern sowie von amtierenden Richtern und Staatsanwälten planen und umsetzen.

Das unter dem Dach der Akademie zu gründende Zentrum für Rechtsforschung wird gemeinsame Programme mit Hochschulen durchführen und Möglichkeiten für postgraduale Studien anbieten, um die Entwicklung von Richtern und Staatsanwälten in ihren Fachgebieten zu unterstützen.

Darüber hinaus können Richter und Staatsanwälte, die über mindestens acht Jahre Berufserfahrung verfügen, vom Justizminister als Lehrkräfte an der Akademie berufen werden.

Die für Richter- und Staatsanwaltsanwärter sowie für amtierende Richter und Staatsanwälte angebotenen Ausbildungsprogramme werden ohne Erhebung von Gebühren durchgeführt.