Grundsatzurteil des Kassationshofs: „Aus dir wird kein Ehemann“ als Scheidungsgrund anerkannt!
In einem Scheidungsverfahren in Ankara hat der Kassationshof (Yargıtay) ein wegweisendes Urteil gefällt. Die 2. Zivilkammer des Kassationshofs wertete den Satz der Ehefrau gegenüber ihrem Mann, „aus dir wird kein Ehemann“, als berechtigten Scheidungsgrund.
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Ein Mann in Ankara, der sich mit seiner Ehefrau nicht mehr verstand, reichte beim Familiengericht die Scheidung ein. Das Familiengericht sah beide Parteien als gleichermaßen schuldig an den Ereignissen, die zur Zerrüttung der Ehe führten, und entschied auf Scheidung.
Wie İlker Turak von der Zeitung Sabah berichtet, legte die beklagte Ehefrau gegen das Urteil Berufung ein. Das Berufungsgericht wies die Klage ab, da das Verschulden der Ehefrau nicht nachgewiesen werden konnte. Obwohl das Paar nach dieser Entscheidung wieder zusammenfand, hielten die Spannungen an.
Nachdem der Fall erneut vor Gericht landete und schließlich den Kassationshof erreichte, fällte die 2. Zivilkammer ein Grundsatzurteil. Das Gericht stellte fest, dass die Ehefrau nach der Wiederaufnahme des Zusammenlebens ihren Ehemann mit den Worten „Wer bist du schon, aus dir wird kein Ehemann, man hat dich nicht als Mann erzogen, bist du so unfähig?“ beleidigt habe. Zudem habe sie gegenüber dem Bruder des Mannes geäußert: „Ich kann für meinen Mann nicht auf meine Familie verzichten.“ Da die Familie der Ehefrau zudem häufig zu Besuch kam und über längere Zeiträume im Haus des Paares übernachtete, entschied das Gericht, dass es unter diesen Umständen rechtlich nicht mehr zumutbar sei, die Ehegatten zum Zusammenleben zu zwingen.
Die 2. Zivilkammer des Kassationshofs erklärte, dass die Abweisung der Klage durch das Berufungsgericht aufgrund unzureichender Begründung nicht korrekt gewesen sei, und hob das angefochtene Urteil auf.
In seiner Entscheidung betonte der Kassationshof, dass der Satz „aus dir wird kein Ehemann“ einen berechtigten Scheidungsgrund darstelle.