Grundsatzurteil des Kassationshofs: Beleidigung des Ehepartners vor Dritten als Scheidungsgrund anerkannt

Der 2. Zivilsenat des Kassationshofs (Yargıtay) hat in einem Scheidungsverfahren das Urteil eines erstinstanzlichen Gerichts bestätigt, das eine Ehefrau, die ihren Ehemann vor anderen Personen beleidigt und herabgewürdigt hatte, als voll schuldig einstufte.

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Der 2. Zivilsenat des Kassationshofs hat in einem Scheidungsverfahren eine Ehefrau, die ihren Ehemann vor anderen Personen beleidigt hatte, als voll schuldig befunden.

Dem Urteil des Senats zufolge reichte ein in Sakarya lebender Mann die Scheidung ein, mit der Begründung, seine Ehefrau habe grundlose Eifersuchtsszenen provoziert, ihn vor anderen Menschen bedroht und beleidigt.

Das erstinstanzliche Gericht, das den Fall verhandelte, stufte die Ehefrau als voll schuldig ein und entschied auf Scheidung der Parteien, mit der Begründung, dass "die beklagte Ehefrau ihren Ehemann vor Dritten beleidigt und mit verschiedenen Vorwürfen konfrontiert habe, diese Handlungen in Anwesenheit Dritter stattgefunden hätten und der Kläger dadurch in der Gesellschaft in eine schwierige Lage gebracht worden sei".

Nachdem die Berufung durch den 2. Zivilsenat des Regionalgerichts Sakarya zurückgewiesen worden war, legte die Frau Revision gegen das Urteil ein.

Der 2. Zivilsenat des Kassationshofs, der die Revisionsprüfung durchführte, bestätigte das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts, das die beklagte Ehefrau als voll schuldig einstufte und die Scheidung der Parteien vorsah.

In der Begründung des Senats wurde dargelegt, dass das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts den Rechtsnormen, dem Verfahrensrecht und dem Gesetz entspreche und die in der Revisionsschrift der Anwältin der beklagten Ehefrau vorgebrachten Gründe nicht ausreichten, um eine Aufhebung des Urteils zu rechtfertigen.