Grundsatzurteil des Kassationshofs: Ehemann muss nach Beleidigung seiner Frau als 'Zigeunerin' Entschädigung zahlen
Die Krise, die nur 14 Tage nach der Hochzeit begann, endete mit einer Scheidung aufgrund von Beleidigungen und Herabwürdigungen. Ein Ehemann, der seine Frau als "Zigeunerin" bezeichnete, wurde durch ein Urteil des Kassationshofs (Yargıtay) für schuldig befunden und zur Zahlung von 15.000 Lira immateriellem Schadensersatz sowie einer monatlichen Unterhaltszahlung von 10.000 Lira verurteilt.
AA
Der 2. Zivilsenat des Kassationshofs (Yargıtay) hat einen Ehemann, der seine Frau als "Zigeunerin" bezeichnete, im Scheidungsverfahren für schuldig befunden und das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts zur Zahlung von Entschädigung und Unterhalt an die Frau bestätigt.
Dem Urteil zufolge hatte ein in Çorum lebender Mann die Scheidung eingereicht. Er behauptete, seine Frau habe das gemeinsame Heim nur 14 Tage nach der Hochzeit verlassen, ihn während der Ehe beleidigt und provokantes Verhalten an den Tag gelegt. Zudem habe sich das Kind aus einer früheren Ehe der Frau ihm gegenüber aggressiv und respektlos verhalten.
Die beklagte Ehefrau erklärte hingegen, dass die Behauptungen ihres Mannes keine rechtliche Grundlage hätten und nicht der Wahrheit entsprächen. Die Frau reichte eine Widerklage ein und gab an, dass ihr Mann während der kurzen Ehe ständig ihre Worte und Handlungen kritisiert und Streit provoziert habe. Er habe sie mit Begriffen wie "Zigeunerin" und "Zigeunerweib" beleidigt, herabgewürdigt und sie sogar aus dem Haus geworfen.
Im Verfahren vor dem 2. Familiengericht in Çorum wurde festgestellt, dass der Mann, der seine Frau als "Zigeunerin" bezeichnet und herabwürdigendes Verhalten gezeigt hatte, schuldig ist, während die vom Mann vorgebrachten Behauptungen nicht bewiesen werden konnten. Das Gericht wies die Klage des Mannes ab und gab der Klage der Frau statt. Es wurde die Scheidung der Parteien wegen "Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft" beschlossen und der Mann dazu verurteilt, der Frau 15.000 TL immateriellen Schadensersatz sowie monatlich 10.000 TL Unterhalt zu zahlen.
Auf den Einspruch des Mannes hin prüfte der 4. Zivilsenat des Regionalgerichts Samsun den Fall, kam zu dem Schluss, dass das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts rechtmäßig sei, und wies die Berufung zurück.
Nach diesem Urteil prüfte der 2. Zivilsenat des Kassationshofs die Revision des Mannes und bestätigte das Urteil, da es weder in verfahrensrechtlicher noch in materiell-rechtlicher Hinsicht einen Rechtsverstoß aufwies.
In der Entscheidung des Kassationshofs heißt es: "Das im Revisionsweg geprüfte Urteil entspricht dem Verfahrensrecht und den Gesetzen, basierend auf den gegenseitigen Behauptungen und Verteidigungen der Parteien, den vorgelegten Dokumenten, den auf den Rechtsstreit anzuwendenden Rechtsnormen, der rechtlichen Einordnung des Sachverhalts, den Prozessvoraussetzungen sowie den Regeln der Beweisführung und den im Urteil genannten Begründungen. Die in der Revisionsschrift des Mannes vorgebrachten Gründe wurden nicht als ausreichend erachtet, um eine Aufhebung des Urteils zu rechtfertigen."