Grundsatzurteil des Kassationshofs für Arbeitgeber und Arbeitnehmer! Verspätete Gehaltszahlung ist Kündigungsgrund...
Der 9. Zivilsenat des Kassationshofs hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, dessen Gehalt auch nur einmalig 20 Tage zu spät gezahlt wurde, seinen Arbeitsvertrag aus wichtigem Grund kündigen und Abfindungsansprüche geltend machen kann.
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Der 9. Zivilsenat des Kassationshofs (Yargıtay) hat die Kündigung eines Arbeitnehmers, dessen Gehalt um 20 Tage verspätet gezahlt wurde, als rechtmäßig eingestuft und ihm den Anspruch auf Abfindung zugesprochen.
NACH GEHALTSVERZÖGERUNG GEKÜNDIGT
Laut einem Bericht von Özge Eğrikar von Hürriyet erhielt ein als Projektmanager angestellter Mitarbeiter sein Gehalt normalerweise regelmäßig zu Beginn jedes Monats. Nachdem sein Gehalt den Angaben zufolge um 20 Tage verspätet gezahlt wurde, kündigte der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag aus wichtigem Grund.
ABFINDUNG GEFORDERT, ARBEITSGERICHT GIBT RECHT
Der Arbeitnehmer, der die Kündigung aufgrund der Gehaltsverzögerung als rechtmäßig ansah, reichte beim Arbeitsgericht Klage auf Zahlung von Abfindung, Urlaubsansprüchen und Überstundenvergütung ein. Das Arbeitsgericht gab der Klage teilweise statt und entschied, dass der Arbeitnehmer aufgrund der verspäteten Gehaltszahlung berechtigt war, den Vertrag zu kündigen und Anspruch auf Abfindung hat.
Die Rechtsanwältin der Anwaltskammer Istanbul, Dilek Yüksel, kommentierte den Fall wie folgt:
„In dem vorliegenden Fall wurde das Gehalt des Arbeitnehmers nur ein einziges Mal nicht fristgerecht gezahlt. Der Kassationshof hat in diesem wegweisenden Urteil entschieden, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag auch dann aus wichtigem Grund kündigen kann, wenn das Gehalt nur ein einziges Mal verspätet gezahlt wurde. Wenn das Gehalt nicht gemäß den gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen gezahlt wird, eröffnet dies dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur ‚außerordentlichen Kündigung‘. Ob das Gehalt gar nicht oder nur teilweise nicht gezahlt wurde, ist dabei unerheblich. Laut Kassationshof spielt es zudem keine Rolle, ob die Nichtzahlung des Gehalts auf Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers zurückzuführen ist. Das bedeutet, der Arbeitgeber kann nicht einfach sagen: ‚Meine Geschäfte liefen schlecht, ich zahle diesen Monat später.‘ In diesem Fall kann der Arbeitnehmer den Vertrag durch eine berechtigte Kündigung beenden und hat Anspruch auf Abfindung.“