Grundsatzurteil des Kassationshofs: Geiz als Scheidungs- und Entschädigungsgrund anerkannt
Der Kassationshof hat entschieden, dass Verhaltensweisen, bei denen ein Ehepartner unter dem Vorwand des Sparens gezwungen wird, im Dunkeln zu sitzen, oder bei denen Heizung und Grundnahrungsmittel eingeschränkt werden, als Scheidungs- und Schadensersatzgrund gelten können. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Urteil als Präzedenzfall für ähnliche Verfahren dienen könnte.
İHA
In einem Scheidungsverfahren, in dem es um Streitigkeiten über Haushaltsausgaben ging, sorgte die Bewertung des Kassationshofs für Aufsehen. Das höchste Gericht entschied, dass Verhaltensweisen, die den Ehepartner unter dem Vorwand des Sparens bei Grundbedürfnissen einschränken und die Lebensbedingungen negativ beeinflussen, als Grund für eine Scheidung und Entschädigungszahlungen gewertet werden können.
KLAGE WEGEN EXTREMEN GEIZES EINGEREICHT
Eine Frau namens K.L. wandte sich an das Familiengericht mit der Behauptung, ihr Ehemann verhalte sich extrem geizig, wolle keine Gäste im Haus haben und habe den gemeinsamen Wohnraum in einen unbewohnbaren Zustand versetzt. K.L. argumentierte, dass selbst Grundbedürfnisse nicht ausreichend gedeckt würden, und gab an, ihr Ehemann habe sie ständig aus verschiedenen Gründen beschimpft und aus dem Haus geworfen.
K.L. äußerte sich in ihrem Antrag wie folgt:
"Er beleidigt mich ständig und wirft mich aus dem Haus, mit Begründungen wie: 'Du hast das Licht im Bad zu lange brennengelassen, du hast die Toilettenspülung betätigt'. Er kauft keine Lebensmittel oder Reinigungsmittel, selbst wenn nur noch eine einzige Kartoffel übrig ist. Er hat mir sogar verboten, Tee zu kochen. Er achtete auch nicht auf seine persönliche Hygiene. Er betonte ständig, dass er mich betrügen könne. Aufgrund der Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft beantrage ich die Scheidung, eine monatliche Unterhaltszahlung von 1.500 TL sowie eine Entschädigung für materiellen Schaden in Höhe von 30.000 TL und für immateriellen Schaden in Höhe von 50.000 TL zuzüglich Zinsen."
BEMERKENSWERTE BEWERTUNG DES KASSATIONSHOFS
Nach Prüfung des Falls entschied der Kassationshof, dass Verhaltensweisen wie das Zwingen des Ehepartners, im Dunkeln zu sitzen, um Stromkosten zu sparen, die Einschränkung der Heizung sowie die Begrenzung der Grundnahrungsmittel im Haushalt unter dem Vorwand der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung einen Scheidungsgrund und eine Begründung für materiellen Schadensersatz darstellen können.
URTEIL HAT PRÄZEDENZCHARAKTER
Nach der Entscheidung äußerten sich Bürger in Bursa unterschiedlich dazu, während Rechtsexperten darauf hinwiesen, dass das Urteil als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen könnte.