Grundsatzurteil des Kassationshofs: Kein Unterhalt für Ehepartner mit regelmäßigem Einkommen
Der Kassationshof hat entschieden, dass einer Person mit regelmäßigem Einkommen kein nachehelicher Unterhalt zugesprochen werden kann, und hob damit das Urteil eines erstinstanzlichen Gerichts auf. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Präzedenzfall für die Rechtspraxis bei nachehelichem Unterhalt dar.
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In einem in Istanbul verhandelten Scheidungsverfahren wurde ein Urteil über nachehelichen Unterhalt durch das Eingreifen des Kassationshofs für ungültig erklärt. In dem Fall hatte der in Istanbul lebende D.Z. vor dem Familiengericht die Scheidung von seiner Ehefrau eingereicht. Die Ehefrau L.Z. reichte daraufhin eine Widerklage ein und machte geltend, dass auch ihr Ehemann am Scheitern der Ehe mitschuldig sei.
Nach Abschluss des Verfahrens entschied das 11. Familiengericht in Istanbul, dass der Ehemann eine höhere Mitschuld an der Zerrüttung der Ehe trage, und ordnete sowohl die Scheidung als auch die Zahlung von nachehelichem Unterhalt zugunsten der Frau an. Gegen dieses Urteil legte der beklagte Ehemann D.Z. Berufung ein, insbesondere in Bezug auf den Unterhalt, und wandte sich an das Berufungsgericht. Die 42. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Istanbul bestätigte jedoch das Urteil der ersten Instanz.
D.Z. legte daraufhin Revision ein, woraufhin der Fall an die 2. Zivilkammer des Kassationshofs verwiesen wurde. Während die Kammer das Scheidungsurteil bestätigte, hob sie die Entscheidung über den der Frau zugesprochenen Unterhalt auf.
In der Begründung verwies die 2. Zivilkammer des Kassationshofs auf Artikel 175 des türkischen Zivilgesetzbuches und erklärte: "Damit nachehelicher Unterhalt zugunsten eines geschiedenen Ehepartners zugesprochen werden kann, muss der unterhaltsberechtigte Partner durch die Scheidung in Armut geraten."
Bei der Prüfung stellte sich heraus, dass die unterhaltsbegehrende Frau im Ausland Rentnerin ist und über ein regelmäßiges Einkommen verfügt. Der Kassationshof befand es für rechtswidrig, dass das erstinstanzliche Gericht diese wirtschaftliche Situation bei der Festsetzung des Unterhalts ignoriert hatte. In der Entscheidung hieß es: "Die Abweisung des Unterhaltsantrags der beklagten Frau wäre geboten gewesen; die stattdessen erfolgte Bewilligung verstößt gegen das Verfahrens- und Sachrecht und macht eine Aufhebung erforderlich."
Diese Entscheidung wird als Präzedenzfall dafür gewertet, wie die Kriterien für nachehelichen Unterhalt bei geschiedenen Ehepartnern mit regelmäßigem Einkommen künftig anzuwenden sind.