Grundsatzurteil gefällt: Vermieter müssen Mieter entschädigen

Gemäß dem türkischen Obligationenrecht müssen bestimmte notwendige Ausgaben, die von Mietern getätigt werden, von den Vermietern erstattet werden. Experten betonen, dass dieser Umstand sowohl von Mietern als auch von Vermietern korrekt verstanden werden muss.

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Ein häufiges Problem bei Mietverhältnissen ist die Unklarheit darüber, welche Kosten von wem zu tragen sind. Viele Mieter gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie für größere Reparaturen an der Wohnung selbst aufkommen müssen, und bezahlen diese aus eigener Tasche. Nach dem türkischen Obligationenrecht fallen solche Kosten jedoch in den Verantwortungsbereich des Vermieters; die vom Mieter geleistete Zahlung gilt als "notwendige Ausgabe" und kann zurückgefordert werden.

Experten betonen, dass Mieter in solchen Fällen ihre Rechte kennen sollten. Dem Gesetz zufolge ist der Vermieter verpflichtet, das Mietobjekt in einem "gebrauchstauglichen" Zustand zu halten. In diesem Rahmen liegen kostenintensive Maßnahmen wie Defekte an der Sanitärinstallation, der Austausch von Kombithermen oder Heizkesseln sowie Reparaturen am Dach oder an der Fassade in der Verantwortung des Vermieters.

Wenn ein Mieter gezwungen ist, eine Ausgabe zu tätigen, die eigentlich in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt, kann er diesen Betrag vom Vermieter zurückfordern. Solche Ausgaben werden gesetzlich als "notwendige Aufwendungen" eingestuft, und der vom Mieter gezahlte Betrag muss erstattet werden.

Auch der Kassationshof (Yargıtay) stellt in verschiedenen Urteilen fest, dass sich der Vermieter seiner Verantwortung nicht entziehen kann, solange der Mangel am Mietobjekt nicht behoben ist, und dass die Kosten für notwendige Reparaturen, die vom Mieter durchgeführt wurden, vom Vermieter zu tragen sind. Der Mieter hat zudem das Recht, solche Kosten mit der Miete zu verrechnen.

Beispielsweise werden Ausgaben, die der Mieter aus eigener Tasche tätigt, weil das Dach undicht ist, die Elektroinstallation aufgrund von Defekten erneuert werden muss oder die Kombitherme vollständig ausgefallen ist, als Verpflichtung des Vermieters angesehen, wodurch eine Rückzahlungspflicht entsteht.

Es wird Mietern empfohlen, ihre getätigten Zahlungen zu belegen und bei Bedarf eine Mahnung über einen Notar zuzustellen. Auf diese Weise wird verhindert, dass Vermieter ihre eigenen Verantwortlichkeiten auf die Mieter abwälzen.