Haftbeschwerde im IBB-Verfahren zurückgewiesen: Unter den Betroffenen ist auch İmamoğlu

Im laufenden Ermittlungsverfahren in Istanbul bleibt die Haft für 105 Personen, darunter Ekrem İmamoğlu, bestehen. Das Gericht prüfte die Beschwerde gegen die Entscheidung, nahm jedoch keine Änderungen vor. Rechtsanwalt Hüseyin Ersöz äußerte öffentlich seinen Protest gegen den Beschluss.

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Das 41. Schwurgericht Istanbul hat die Entscheidung zur Ablehnung der Haftentlassungsanträge von 105 inhaftierten Angeklagten im bedeutenden IBB-Verfahren bestätigt. Zu den Personen, die seit der Operation im vergangenen März weiterhin in Untersuchungshaft sitzen, gehört auch der Präsidentschaftskandidat der Cumhuriyet Halk Partisi und Bürgermeister der Stadt Istanbul, Ekrem İmamoğlu.

Seit der Annahme der Anklageschrift wurde keinem der Angeklagten die Haftentlassung gewährt; das 40. Schwurgericht Istanbul hatte erst kürzlich die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Die von den Anwälten der Angeklagten gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde wurde nach einer Prüfung durch das 41. Schwurgericht zurückgewiesen.

BESCHWERDEN ZURÜCKGEWIESEN

In der Entscheidung zur Zurückweisung wurden allgemeine Gründe wie die Art der den Verdächtigen zur Last gelegten Straftaten, der Stand der vorliegenden Beweise sowie die Tatsache, dass ihre Verteidigung noch nicht gehört wurde, berücksichtigt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Beschluss des 40. Schwurgerichts dem Akteninhalt entspreche und nicht gegen geltendes Recht verstoße, und wies daher alle Beschwerden einzeln zurück.

Zu dieser Entwicklung erklärte Rechtsanwalt Hüseyin Ersöz, der einige der Angeklagten in dem Verfahren vertritt, über seinen Social-Media-Account: „Im IBB-Verfahren sind 105 Angeklagte inhaftiert, darunter Ekrem İmamoğlu, Resul Emrah Şahan, Ramazan Gülten und Aykut Erdoğdu. Seit der Annahme der Anklageschrift wurde nicht eine einzige Person aus der Haft entlassen. In den vergangenen Wochen hatte das zuständige 40. Schwurgericht Istanbul eine erneute Haftprüfung vorgenommen und für alle Inhaftierten die 'Fortdauer der Untersuchungshaft' beschlossen.

Wir haben durch die soeben eingegangene Zustellung erfahren, dass das 41. Schwurgericht Istanbul unsere Beschwerde gegen diesen Beschluss zurückgewiesen hat. Die allgemeine Begründung des Gerichts für die 105 Inhaftierten besteht lediglich aus dem Satz: 'Angesichts der Art und Beschaffenheit der zur Last gelegten Straftaten, des Stands der vorliegenden Beweise und der Tatsache, dass die Verteidigung der Angeklagten noch nicht gehört wurde, ist der Beschluss des 40. Schwurgerichts Istanbul zur Fortdauer der Haft dem Aktenumfang angemessen und rechtmäßig, weshalb die als unbegründet erachteten Beschwerden einzeln zurückgewiesen werden'. Ich glaube nicht, dass irgendein Jurist diesen mit allgemeinen und standardisierten Begründungen gefassten Beschluss akzeptieren kann. Menschen im Gefängnis dürfen nicht als bloße Zahlen betrachtet werden. Angesichts dieser Entscheidung muss jeder eine Gewissensprüfung vornehmen.“