Haftstrafe für ehemaligen Richter nach Mitternachts-Entscheidung zur Freilassung

Die zweijährige Haftstrafe gegen den ehemaligen Richter Cevdet Özcan, der Naci Şerifi Zindaşti mitten in der Nacht aus der Haft entließ und damit dessen Flucht ermöglichte, wurde vom Kassationsgerichtshof bestätigt. Özcan war zuvor aus dem Dienst entlassen worden.

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Das Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der unerwarteten Freilassung des als iranischer Drogenbaron bekannten Naci Şerifi Zindaşti mitten in der Nacht ist abgeschlossen. Die zweijährige Haftstrafe, die gegen den ehemaligen Richter Cevdet Özcan wegen "Amtsmissbrauchs" verhängt wurde, ist vom Strafsenat des Kassationsgerichtshofs bestätigt worden. Özcan war in diesem Prozess zudem vom Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) aus dem Beruf entfernt worden.

Im April 2018 wurden Zindaşti und seine Bande nach einer groß angelegten Operation in Küçükçekmece, Istanbul, wegen Gewaltverbrechen, Anstiftung und Mitgliedschaft in einer Terrororganisation festgenommen und inhaftiert. Die Haft von Zindaşti dauerte jedoch nicht lange. Der zuständige Richter des 5. Friedensgerichts, Cevdet Özcan, ordnete sechs Monate später, am 19. Oktober 2018, in einer nächtlichen Entscheidung die Freilassung von Zindaşti und einigen seiner Männer an.

Nach dieser unerwarteten Entscheidung verließen Zindaşti und seine Männer das Gefängnis. Obwohl die Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen leitete, sofort Einspruch gegen die Entscheidung einlegte, kam der Haftbefehl des übergeordneten Gerichts erst, nachdem Zindaşti bereits untergetaucht war. Auf diese Weise verschwand Zindaşti nach seiner Freilassung und wurde zur Fahndung ausgeschrieben.

Infolge einer vom Rat der Richter und Staatsanwälte eingeleiteten Disziplinaruntersuchung wurde entschieden, Özcan wegen Verstoßes gegen die Berufsethik aus dem Dienst zu entlassen. Der 5. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs begann daraufhin mit dem Prozess gegen Özcan. Während das Gericht ihn vom Vorwurf der Bestechlichkeit freisprach, verurteilte es ihn wegen "Amtsmissbrauchs" zu zwei Jahren Haft. Der Fall wurde schließlich vor den Strafsenat des Kassationsgerichtshofs gebracht. Bei der dortigen Prüfung wurde das Urteil des Gerichts als angemessen erachtet und die Strafe rechtskräftig.

Damit ist die Strafe für den ehemaligen Richter Cevdet Özcan, der für die Freilassungsentscheidung verantwortlich war, die dem Drogenbaron die Freiheit und die anschließende Flucht ins Ausland ermöglichte, rechtlich besiegelt.