Haftstrafe für MHP-Bürgermeister Osman Türkyılmaz im Erpressungsprozess

In einem in Kırıkkale verhandelten Prozess wurden Osman Türkyılmaz und der ehemalige Baudezernent Mustafa Tekertarla zu jeweils 6 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt.

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Im Prozess gegen den ehemaligen Bürgermeister von Yahşihan, Osman Türkyılmaz, und den ehemaligen Baudezernenten der Gemeinde Yahşihan, Mustafa Tekertarla, die wegen „Erpressung im Amt“ (irtikap) angeklagt waren, ist in Kırıkkale ein Urteil gefallen. Das 2. Schwurgericht von Kırıkkale verurteilte Türkyılmaz und Tekertarla zu jeweils 6 Jahren und 8 Monaten Haft.

Die weiteren 9 Angeklagten in dem Verfahren wurden wegen „Beihilfe zur Straftat“ zu jeweils 3 Jahren und 4 Monaten Haft verurteilt.

An der Verhandlung nahmen Türkyılmaz, Tekertarla, İbrahim Aktuğ, Ülkü Toksoy, Fatih Metin, Tayfun Arslan und Murat Tanır sowie deren Anwälte teil. Der Angeklagte Bilal Ulucan wurde per Videoschalte (SEGBİS) aus seiner Provinz zugeschaltet. Kemal Toksoy, Cafer Akkuzulu und İsmail Altay waren bei der Verhandlung nicht anwesend.

In seiner Verteidigung behauptete Türkyılmaz, dass es sich bei dem Verfahren um eine „politische Intrige“ gegen ihn handele, und forderte einen Freispruch. Auch Tekertarla und die anderen Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück und beantragten einen Freispruch.

Das Gericht entschied zudem, dass Türkyılmaz gemäß Artikel 53/5 des türkischen Strafgesetzbuches die Ausübung bestimmter Rechte entzogen wird. Darüber hinaus wurde für alle Angeklagten eine monatliche richterliche Aufsicht angeordnet.

DER ERMITTLUNGSPROZESS

Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Kırıkkale geführten Ermittlungen waren im vergangenen Jahr am 27. Mai und 19. August Osman Türkyılmaz sowie Mustafa Tekertarla, İbrahim Aktuğ, Ülkü Toksoy, Fatih Metin, Tayfun Arslan, Murat Tanır, Bilal Ulucan, Kemal Toksoy, Cafer Akkuzulu und İsmail Altay festgenommen worden.

Im Zuge der Ermittlungen wurden Türkyılmaz, Tekertarla, Ülkü Toksoy, İbrahim Aktuğ und Tayfun Arslan inhaftiert; die anderen Personen wurden wieder auf freien Fuß gesetzt. Die inhaftierten Angeklagten waren bereits in früheren Verhandlungsterminen unter richterlicher Aufsicht aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

In der von der Staatsanwaltschaft erstellten Anklageschrift war für einige Angeklagte wegen „Erpressung durch Nötigung“ eine Haftstrafe von 5 bis 10 Jahren und für die anderen Angeklagten wegen Beihilfe zur Straftat eine Haftstrafe von 2,5 bis 5 Jahren gefordert worden.