HSK-Beschluss im Amtsblatt: Neue Ära bei Handelsklagen!
Mit einem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss des HSK wurden die Handelsgerichte in Istanbul unter einem Dach zusammengefasst; der Zuständigkeitsbereich wurde auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet.
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Durch einen Beschluss des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) wurden die Handelsgerichte erster Instanz in Bakırköy, Istanbul-Anadolu und Küçükçekmece geschlossen und in die Handelsgerichte erster Instanz von Istanbul eingegliedert. Im Rahmen der neuen Regelung wurde der Gerichtsbezirk der Handelsgerichte auf „ganz Istanbul“ festgelegt.
In dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss heißt es, dass die Zuständigkeitsbereiche der betroffenen Gerichte aus den Grenzen ihrer jeweiligen Schwurgerichtsbezirke herausgelöst und der Zuständigkeitsbereich der Handelsgerichte erster Instanz von Istanbul auf die administrativen Grenzen der Provinz Istanbul neu definiert wurden.
Unterdessen hatte der zum Justizminister ernannte Akın Gürlek kürzlich in einer Fernsehsendung angekündigt, dass alle Handelsgerichte in Istanbul an einem einzigen Standort zusammengeführt werden sollen. Gürlek erklärte, dass die Gerichte in einem Komplex innerhalb des Finanzzentrums ihren Dienst aufnehmen würden.