In der Türkei entfallen 835 Akten auf einen Richter

Umut Akdoğan, Mitglied des CHP-Parteirats, Abgeordneter für Ankara und Mitglied des Verfassungsausschusses, erklärte, dass auf jeden Richter 835 Akten entfallen. Akdoğan sagte: „Selbst wenn ein Richter keinen Urlaub nähme, an Feiertagen und Wochenenden, kurzum an allen 365 Tagen des Jahres arbeiten würde, müsste er täglich 2,2 Akten bearbeiten.“

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Der CHP-Abgeordnete Umut Akdoğan, der den dem türkischen Parlament (TBMM) vorgelegten Haushaltsentwurf 2024 des Justizministeriums bewertete, wies darauf hin, dass die Anzahl der Akten pro Richter und Staatsanwalt von Jahr zu Jahr zunimmt. 

Wie aus einem Bericht der Zeitung Cumhuriyet hervorgeht, sagte Akdoğan: „Betrachten wir die Daten des Ministeriums, sehen wir, dass im Jahr 2021 durchschnittlich 747 Akten auf einen Richter entfielen. Das Ministerium hatte das Ziel, die durchschnittliche Anzahl der Akten pro Richter im Jahr 2022 auf 621 zu senken, doch statt eines Rückgangs stieg diese Zahl im Jahr 2022 auf 785. In diesem Jahr lag das Ziel bei 741, doch die Anzahl der Akten pro Richter hat bereits 835 erreicht. Das Ministerium sah sich daher gezwungen, sein für 2024 prognostiziertes Ziel von 714 auf 830 zu korrigieren. Wenn die Regierung statt illusorischer Ziele die aktuelle Situation und deren Ursachen anhand objektiver Kriterien bewerten würde, wäre es nicht schwer, dieses Bild zu ändern und die idealen Ziele zu erreichen.“

Akdoğan wies auch auf die Anzahl der Akten pro Staatsanwalt hin und erklärte:

„Im Jahr 2021 entfielen durchschnittlich 1.421 Akten auf einen Staatsanwalt. Für 2022 war eine Senkung auf 1.313 geplant, doch auch hier kam es entgegen der Erwartung zu einem Anstieg, und am Jahresende lag die Zahl bei 1.543 Akten pro Staatsanwalt. Für 2023 waren 300 Akten pro Staatsanwalt angestrebt, doch in diesem Jahr hat die Zahl der Akten pro Staatsanwalt bereits 1.580 erreicht; auch hier mussten die Ziele aktualisiert werden: Das Ziel für 2024 wurde von 1.275 auf 1.550 revidiert.“