Internet-Suchanfragen der Tochter in der Anklageschrift zu Güllüs Tod auffällig

In der Anklageschrift zum Tod der Sängerin Güllü wurden der Handywechsel und die Internet-Suchanfragen ihrer inhaftierten Tochter Tuğyan Ülkem Gülter in die Akten aufgenommen.

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In der Anklageschrift, die im Rahmen der Ermittlungen zum Tod der Sängerin Güllü nach ihrem Sturz aus dem Fenster ihrer Wohnung am 26. September 2025 erstellt wurde, fielen die Untersuchungen der digitalen Materialien ihrer Tochter Tuğyan Ülkem Gülter auf.

In der Akte gegen Gülter, die nach dem Vorfall wegen „dringenden Tatverdachts“ inhaftiert wurde, gehörten der Handywechsel, das Zurücksetzen des alten Geräts auf die Werkseinstellungen sowie der Internet-Suchverlauf zu den von der Staatsanwaltschaft bewerteten Punkten.

Die Anklageschrift enthält die Ergebnisse der Untersuchungen an den digitalen Materialien von Tuğyan Ülkem Gülter.

HANDYWECHSEL IN DIE AKTE AUFGENOMMEN

Den digitalen Berichten der Staatsanwaltschaft zufolge wechselte Gülter ihr Mobiltelefon etwa einen Monat nach dem Tod ihrer Mutter, Ende Oktober. Bei der Untersuchung wurde festgestellt, dass WhatsApp- und Banking-Anwendungen am 31. Oktober 2025 auf das neue Telefon geladen wurden und der Gerätewechsel durch die eingegangenen Bestätigungsnachrichten nachgewiesen werden konnte.

Die Feststellung, dass das alte Telefon auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt wurde, wurde in der Anklageschrift als „unterstützender Beweis, der den Verdacht erhärtet“, gewertet. In der Akte wurde vermerkt, dass dieser Vorgang im Rahmen der Ermittlungen für die digitale Datenverfolgung von Bedeutung sei.

Die Ermittlungsakte enthält Details zum Handywechsel und zu den Geräteuntersuchungen.

In einem weiteren Abschnitt der Anklageschrift wurden einige Internet-Suchanfragen aufgelistet, die Gülter über ihr neues Gerät getätigt hatte. Bei der digitalen Untersuchung wurde festgestellt, dass Suchanfragen dazu vorlagen, wie lange Substanzen wie Methamphetamin, Cannabis und Kokain bei einem Haartest nachgewiesen werden können.

Zu den in der Akte aufgeführten Suchanfragen gehörten Begriffe wie „Ist Methamphetamin im Haar nachweisbar?“, „Nach wie vielen Tagen ist Cannabis nicht mehr im Haar?“, „Wann sind Drogen aus dem Haar entfernt?“, „Wie lange bleibt Cannabis im Körper?“, „Ist Cannabis im Test nachweisbar, wenn man 2 Monate nicht konsumiert hat?“, „Wann ist Kokain im Haar nachweisbar?“ sowie der Begriff „Haloperidol“.

Die Anklageschrift enthält auch Erkenntnisse zum Internet-Suchverlauf.

Bei den Untersuchungen wurde zudem festgestellt, dass Suchanfragen wie „emotionale Sprüche für Mütter“ und „Sprüche für Waisen“ getätigt wurden. Die Staatsanwaltschaft bewertete diese aus den digitalen Materialien gewonnenen Daten zusammen mit anderen Erkenntnissen in der Ermittlungsakte.

Ein weiteres Detail, das in der Akte auffiel, war eine E-Commerce-Suchanfrage vom 24. November 2025. Es wurde festgestellt, dass Gülter auf einer Shopping-Website die Produktseite eines Brettspiels mit dem Titel „Ungelöste Fälle Serienmörder-Fall Detektivspiel den Täter finden“ aufgerufen hatte.

Während das Gerichtsverfahren andauert, wird darauf hingewiesen, dass die in der Anklageschrift enthaltenen digitalen Beweise während der Gerichtsverhandlung zusammen mit den anderen Beweismitteln bewertet werden. Das endgültige Urteil über die Verdächtige wird nach Abschluss des Verfahrens gefällt.