Justizminister Tunç äußert sich zu 'Zensurgesetz' und 'Can Atalay': 'Wir haben unseren Standpunkt dargelegt'
Justizminister Yılmaz Tunç äußerte sich zum 'Zensurgesetz', das auf der Tagesordnung des Verfassungsgerichts (AYM) steht, sowie zur Entscheidung des AYM im Fall 'Can Atalay'. Bezüglich der Regelung sagte Tunç: "Wir haben als Ministerium unsere Stellungnahme beim Verfassungsgericht eingereicht. Die Entscheidung liegt beim Verfassungsgericht. Wir werden das Ergebnis alle gemeinsam sehen."
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Justizminister Yılmaz Tunç beantwortete nach dem im Bilkent Hotel abgehaltenen "Workshop zur Bewertung der Verfahren zur Kinderübergabe und zur Einrichtung persönlicher Beziehungen zum Kind" die Fragen von Pressevertretern.
Auf die Frage nach seiner Einschätzung zur Freilassung des T24-Autors Tolga Şardan sagte Tunç: "Es gibt eine Vielzahl solcher Ermittlungsverfahren auf der Agenda der Justiz. In diesen Verfahren kann es sowohl zu Verhaftungen als auch zu Freilassungen kommen. Wir müssen die Entscheidungen der Justiz respektieren. Das Thema liegt im Ermessen der Justiz."
DIE ENTSCHEIDUNG LIEGT BEIM VERFASSUNGSGERICHT
Auf die Frage zur Aufnahme des als Zensurgesetz bekannten Gesetzes in die Tagesordnung des Verfassungsgerichts (AYM) merkte Tunç Folgendes an:
"Der Straftatbestand 217/a im türkischen Strafgesetzbuch (TCK) wurde in der vergangenen Legislaturperiode als neuer Straftatbestand eingeführt und die Anwendung hat begonnen. Es handelt sich um das Delikt der öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen. Wenn eine Situation vorliegt, die darauf abzielt, Sorge, Angst oder Panik in der Bevölkerung zu schüren oder die öffentliche Ordnung zu stören, ist es wiederum die unabhängige Justiz, die diese Handlungen feststellt und beurteilt, ob es sich um eine Straftat handelt. In diesem Prozess wurde beim Verfassungsgericht eine Klage auf Aufhebung des Artikels eingereicht. Wir haben als Ministerium unsere Stellungnahme beim Verfassungsgericht eingereicht. Die Entscheidung liegt beim Verfassungsgericht. Wir werden das Ergebnis alle gemeinsam sehen."
"WIR WERDEN DIE ENTSCHEIDUNG DES KASSATIONSHOFES ABWARTEN"
Justizminister Tunç erklärte auf eine Frage zur Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof (Yargıtay) im Fall Can Atalay, dass dies ebenfalls ein Thema sei, das vor der Justiz liege, und bat darum, die gerichtliche Entscheidung abzuwarten. Auf die Frage nach Kritik in diesem Zusammenhang äußerte Tunç: "Es gibt Kritik an Gerichtsurteilen. Wir haben den Prozess alle gemeinsam verfolgt."
Der Justizminister erläuterte den juristischen Prozess im Fall Can Atalay wie folgt: "Die Entscheidung zur Rechtsverletzung im Fall Can Atalay wurde an die erste Instanz gesendet. Das erstinstanzliche Gericht hat die Akte an die 3. Strafkammer des Kassationshofes weitergeleitet, mit der Begründung, dass das Thema bereits beim Kassationshof verhandelt werde und dieser eine Bewertung vornehmen müsse. Nun werden wir die Entscheidung der 3. Strafkammer des Kassationshofes abwarten."