Kassationsgerichtshof fordert Bestätigung der Urteile im Fall Narin Güran

Die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationsgerichtshof hat beim 1. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs die Bestätigung der gegen die Angeklagten im Mordfall Narin Güran verhängten Strafen beantragt.

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In dem Mordfall Narin Güran, der am 28. Dezember 2024 vom 8. Schwurgericht Diyarbakır entschieden und vom 1. Strafsenat des Regionalgerichts Diyarbakır bestätigt wurde, fordert die von der Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationsgerichtshof erstellte Stellungnahme (Tebliğname) die Bestätigung der Urteile. In dem Verfahren zum Tod der achtjährigen Narin Güran waren die Mutter Yüksel, der Bruder Enes und der Onkel Salim Güran wegen "gemeinschaftlichen vorsätzlichen Mordes an einem Kind" zu lebenslanger Haft unter erschwerten Bedingungen verurteilt worden. Zudem erhielt Nevzat Bahtiyar eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten wegen "Vernichtung, Verbergung oder Veränderung von Beweismitteln".

In der Stellungnahme wurde festgehalten, dass die rechtliche Einordnung der Tat von Bahtiyar korrekt sei und die Berufungsanträge bezüglich des Vorwurfs des "vorsätzlichen Mordes an einem Kind" zurückgewiesen werden sollten. Die gegen die Mutter Yüksel, den Bruder Enes und den Onkel Salim Güran verhängten Strafen seien gesetzeskonform.

Es wurde betont, dass die Einwände der Anwälte der Angeklagten, wonach "die Ermittlungen nicht effektiv geführt wurden", "die Todesursache von Narin Güran nicht bestimmt werden konnte" und "das Urteil nicht auf konkreten Gründen beruhe", unbegründet seien. Die Stellungnahme wurde dem 1. Strafsenat des Kassationsgerichtshofs zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.