Leutnant wegen TOGG-Kritik entlassen! Entlassungsentscheidung später aufgehoben

Die Entscheidung, einen an der Heeresfliegerschule tätigen Leutnant aufgrund eines Beitrags über TOGG aus dem Dienst zu entlassen, wurde von einem Gericht aufgehoben.

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Ein an der Heeresfliegerschule tätiger Leutnant war am 5. August 2023 aufgrund einer WhatsApp-Nachricht, die er mit Kameraden geteilt hatte, entlassen worden. In der Nachricht hieß es über TOGG, das erste einheimische Auto der Türkei: „…nur die Regierung kann damit fahren…“. Nach diesem Beitrag wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Leutnant eingeleitet, und der Hohe Disziplinarausschuss des Kommandos der Landstreitkräfte entließ den Leutnant am 11. Juni 2024 mit dem Vorwurf, „diensthinderliches Verhalten“ gezeigt zu haben.

Der Leutnant legte jedoch Widerspruch gegen diese Entscheidung ein und reichte Klage ein.

Das 3. Verwaltungsgericht Konya hob die Entlassungsentscheidung am 16. Januar 2025 einstimmig auf. Das Gericht betonte, dass Handlungen vor der Verhängung einer Disziplinarstrafe klar definiert sein müssen und dass die Wahrung eines fairen Gleichgewichts zwischen Tat und Strafe ein Erfordernis des Rechtsstaatsprinzips sei.

In der Gerichtsentscheidung wurde darauf hingewiesen, dass Verwaltungen bei der Festlegung von Disziplinarstrafen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten müssen.

Zudem wurde festgestellt, dass keine konkreten Beweise dafür vorgelegt wurden, dass die Beiträge des Leutnants ein politisches Ziel verfolgten, weshalb die Disziplinarstrafe als unverhältnismäßig eingestuft wurde.

Aus diesen Gründen entschied das Gericht, dass die Entlassungsentscheidung rechtswidrig war.