Mitglied des Kassationshofs betont Verfassungsprinzip: Eine Regel, die jeder kennen sollte

Metin Yandırmaz, Mitglied des Kassationshofs (Yargıtay), wies in einem Beitrag in den sozialen Medien auf die in der Verfassung verankerte Unschuldsvermutung hin.

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Metin Yandırmaz, Mitglied des Kassationshofs und ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Hohen Rates der Richter und Staatsanwälte (HSYK), erinnerte in einem Beitrag auf seinem offiziellen X-Account an Artikel 38 der Verfassung der Republik Türkei.

Yandırmaz betonte in diesem Beitrag die Bedeutung der Unschuldsvermutung.

Metin Yandırmaz äußerte sich in seiner Nachricht wie folgt:

"Artikel 38 der Verfassung der Republik Türkei:

'Niemand darf als schuldig angesehen werden, solange seine Schuld nicht rechtskräftig festgestellt ist.'

Dies wird im Strafrecht als Unschuldsvermutung bezeichnet.

Es ist ein grundlegendes Recht und eine Regel, die nicht nur Juristen, sondern jeder kennen sollte."

Diese Erinnerung durch das Mitglied des Kassationshofs, Yandırmaz, wurde als Anspielung auf die gegen CHP-geführte Kommunen durchgeführten Operationen gewertet.