Nachricht über die Nachrichtensperre für den Bericht 'Generalstaatsanwalt ließ Ex-Partner seiner Freundin festnehmen' wurde ebenfalls gesperrt

Der Druck und die Blockade gegenüber der Presse nehmen von Tag zu Tag zu. Selbst klare Informationen und Prozesse, die auf Ereignissen und Fakten basieren und in offenen Quellen zugänglich sind, werden durch Nachrichtensperren belegt, wodurch der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen eingeschränkt wird.

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Gegen den Bericht, dass der in Zonguldak im Bezirk Çaycuma tätige Generalstaatsanwalt Yavuz Cengiz die Ex-Partner seiner Anwaltsfreundin festnehmen ließ, war eine Nachrichtensperre verhängt worden.

In dem gesperrten Bericht hieß es, dass die Anwaltsfreundin des Generalstaatsanwalts von Çaycuma, Y.C., fünf ihrer Ex-Partner, darunter einen Anwalt und einen Soldaten, festnehmen ließ, mit der Begründung, diese hätten in ihrem Namen Instagram-Konten eröffnet und ihre persönlichen Daten rechtswidrig erlangt.

Der Generalstaatsanwalt von Çaycuma, Y.C., hatte sich in dem nun gesperrten Bericht zu den Vorwürfen gegen ihn wie folgt geäußert: „Ich kann dazu keine Stellungnahme abgeben, unser leitender Oberstaatsanwalt verfolgt die Angelegenheit genau. Er kann dazu eine Erklärung abgeben.“

Die Tatsache, dass gegen den Bericht eine „Nachrichtensperre verhängt wurde“, war selbst zum Gegenstand einer Berichterstattung geworden. Doch nun wurde auch gegen die Meldung, dass eine Nachrichtensperre verhängt wurde, eine Nachrichtensperre verhängt.


Nachrichtensperre verhängt