Neue Entscheidung des Kassationshofs im Reina-Massaker-Prozess: Er hatte 39 Menschen ermordet

Bei dem IS-Angriff auf den Nachtclub Reina in Ortaköy in der Silvesternacht 2017 wurden 39 Menschen getötet. Die 3. Strafkammer des Kassationshofs hat die Rückgabe der Prozessakten angeordnet, da das begründete Urteil den Parteien nicht ordnungsgemäß zugestellt worden war.

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Die 3. Strafkammer des Kassationshofs (Yargıtay) hat die Rückgabe der Prozessakten zu dem Terroranschlag auf den Nachtclub Reina in Istanbul-Ortaköy in der Silvesternacht 2017, bei dem 39 Menschen ihr Leben verloren, angeordnet, da das begründete Urteil den Parteien nicht ordnungsgemäß zugestellt worden war.

Die Kammer schloss ihre Prüfung des Urteils des 27. Schwurgerichts Istanbul vom 7. September 2020 ab, in dem auch der IS-Terrorist Abdulkadir Masharipov, der den Angriff verübt hatte, zu den Angeklagten zählte.

Nachdem die Kammer festgestellt hatte, dass das begründete Urteil einigen Nebenklägern nicht ordnungsgemäß zugestellt worden war, entschied sie, die Prozessakten an das erstinstanzliche Gericht zurückzuverweisen.

1368 JAHRE HAFTSTRAFE VERHÄNGT

Das Gericht hatte den Angeklagten Masharipov wegen „versuchten Mordes“ an 79 Personen sowie wegen „illegalen Waffenbesitzes von schwerwiegender Art“ zu 1368 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 375.000 Lira verurteilt und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.