Neue Entscheidung zur KKM-Regelung

Das Verfassungsgericht hat die Regelung für nichtig erklärt, die eine Übertragung von Haushaltsmitteln an die Zentralbank für KKM-Konten vorsah. Die Entscheidung tritt in 9 Monaten in Kraft.

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Das Verfassungsgericht hat die Regelung im Rahmen des Gesetzes Nr. 7351 für nichtig erklärt, die eine Übertragung von Haushaltsmitteln auf KKM-Konten ermöglichte. Diese Entscheidung tritt in 9 Monaten in Kraft. Das Gericht hat auf Antrag der CHP auch verschiedene andere Bestimmungen des Gesetzes für nichtig erklärt.

Zu den für nichtig erklärten Regelungen gehört auch der erste Absatz des vorläufigen Artikels 35, der die Bereitstellung von Barmitteln an die Zentralbank zur Übertragung auf TL-Termineinlagen und Partizipationskonten sowie die Aufnahme von Mitteln in den Haushalt des Finanzministeriums zu diesem Zweck vorsah. Diese Regelung gab dem Finanzminister die Befugnis, Mittel aus dem Haushalt zu übertragen.

KRITIK AN DER ÜBERTRAGUNG DER HAUSHALTSBEFUGNIS

Das Gericht stellte fest, dass diese dem Finanzminister erteilte Befugnis eine Übertragung der Haushaltsbefugnis der Legislative darstelle und diese Situation den Haushaltsgrundsätzen widerspreche.

Darüber hinaus wurde erklärt, dass die Regelung, obwohl sie das Ziel der Gewährleistung der Finanzstabilität verfolge, dem Präsidenten einen sehr weiten Ermessensspielraum einräume. Es wurde betont, dass dies dem Grundsatz der Unübertragbarkeit der gesetzgebenden Gewalt widerspreche.

NEUE REGELUNG BEI FORDERUNGSKLAGEN

Das Verfassungsgericht hat zudem die Bestimmung für nichtig erklärt, die vorsah, dass die Berufungs- und Revisionsgrenzen bei Geld- und Sachforderungsprozessen zwar um die Neubewertungsrate erhöht werden, die Forderungsbeträge jedoch fix bleiben sollten.

Gemäß dem Vollstreckungs- und Konkursgesetz waren Berufungs- und Revisionswege für Forderungen über bestimmten Beträgen offen, jedoch war vorgesehen, dass diese Beträge unverändert blieben. Auf Antrag des 4. Vollstreckungsgerichts von Bursa wurde die Nichtigerklärung dieser Bestimmungen beschlossen. Auch diese Entscheidung zur Nichtigerklärung tritt in 9 Monaten in Kraft.