Neue Entwicklung im Mordfall Ayşe Tokyaz: Polizisten werden vor dem Schwurgericht angeklagt
Im Prozess um den Mord an Ayşe Tokyaz, deren Leiche in einem Koffer in Eyüpsultan gefunden wurde, werden nun auch die Polizisten, die Aussagen weitergegeben haben, vor dem Schwurgericht angeklagt.
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Im Fall des Mordes an der 22-jährigen Studentin Ayşe Tokyaz, deren Leiche am 13. Juli in einem Koffer in Eyüpsultan entdeckt wurde, gibt es eine wichtige Entwicklung. Neben den mutmaßlichen Helfern des Mordes, der dem ehemaligen Polizisten Cemil Koç zur Last gelegt wird, werden nun auch zwei Polizeibeamte, die die Aussagen von Tokyaz' Zwillingsschwester Esra Tokyaz weitergegeben haben, vor dem Schwurgericht angeklagt. Das 7. Amtsgericht von Küçükçekmece hat die Akten dieser Polizisten an das Schwurgericht überwiesen.
PROZESS GEGEN POLIZISTEN DAUERT AN
Die Polizeibeamten Necdet Ç. und Zülfü B., die bei der Drogenfahndung in Malatya tätig waren, stehen wegen der unrechtmäßigen Weitergabe von Informationen an Cemil Koç vor Gericht.
Bei der Anhörung waren die Familie von Ayşe Tokyaz und ihre Anwälte anwesend. Die Staatsanwaltschaft forderte, die Polizisten wegen „Beihilfe zum vorsätzlichen Mord“ anzuklagen und schlug vor, den Fall mit dem Hauptmordprozess zusammenzulegen. Das Gericht entschied, die Untersuchungshaft des inhaftierten Polizisten fortzusetzen, während für den anderen Angeklagten die gerichtlichen Auflagen bestehen bleiben.
Bei der ersten Verhandlung des Prozesses, die am 29. Dezember vor dem 2. Schwurgericht von Küçükçekmece stattfinden wird, werden sich Cemil Koç und die anderen Angeklagten vor Gericht verantworten müssen. In der Anklageschrift wird für Cemil Koç wegen „vorsätzlicher Tötung einer Frau durch Planung und mit grausamer Qual“ eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Zudem werden für die Straftatbestände „Freiheitsberaubung durch Gewalt, Drohung oder List“ sowie „Erpressung“ weitere Haftstrafen zwischen 4 und 15 Jahren beantragt. Für den anderen Angeklagten, Oğuz Kal, wird ebenfalls eine lebenslange Haftstrafe sowie weitere Haftstrafen zwischen 3 und 12 Jahren für zusätzliche Delikte gefordert.