Neue Regelung für unbefristeten Unterhalt: Richter bestimmt Dauer nach Situation der Parteien
In der nach dem Aufhebungsbeschluss des Verfassungsgerichts (AYM) vorbereiteten Regelung werden die wirtschaftliche Lage, das Verschulden und die Ehedauer für die Unterhaltsdauer ausschlaggebend sein.
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Nach dem Aufhebungsbeschluss des Verfassungsgerichts im Juni wurden Arbeiten für eine neue Regelung zur Praxis des unbefristeten Unterhalts eingeleitet. Die Regelung, die vom Justizministerium und den juristischen Experten der AKP vorbereitet wird, soll voraussichtlich mit der Eröffnung des Parlaments im Rahmen des 13. Justizpakets auf die Tagesordnung kommen.
Der Entwurf sieht vor, dass anstelle einer automatischen Festlegung auf unbefristeten Unterhalt das Ermessen des Richters zur Grundlage gemacht wird. Demnach werden die wirtschaftliche Situation der Parteien, das Verschulden im Scheidungsprozess und die Dauer der Ehe zu den grundlegenden Kriterien für die Entscheidung gehören.
Die Arbeit konzentriert sich auch darauf, die Unterhaltsdauer bei kurzzeitigen Ehen kürzer zu halten. Während die Option geprüft wird, Unterhalt für die Hälfte der Ehedauer zu zahlen, steht bei Ehen unter einem Jahr eine maximale Unterhaltsdauer von 5 Jahren zur Debatte.
Im Gegensatz dazu wird der Richter in Fällen, in denen eine der Parteien arbeitsunfähig ist oder über kein anderes Einkommen verfügt, einen längerfristigen Unterhalt anordnen können. Die Regelung soll innerhalb der vom Verfassungsgericht für die Neuregelung gewährten 9-monatigen Frist abgeschlossen werden.
FAMILIENRECHT EBENFALLS IM PAKET
Das Justizpaket wird auch weitere Regelungen zum Familienrecht enthalten. Es ist geplant, Scheidungsverfahren von Unterhalts-, Sorgerechts- und Vermögensauseinandersetzungsverfahren zu trennen. Damit soll erreicht werden, dass Scheidungsverfahren innerhalb von 2-3 Monaten abgeschlossen werden, während die Themen Sorgerecht, Vermögensaufteilung und Unterhalt über separate Akten geführt werden.
Mit der Regelung soll verhindert werden, dass streitige Scheidungsverfahren jahrelang andauern, und die wirtschaftliche sowie psychologische Belastung der Parteien soll verringert werden. Der Entwurf sieht zudem vor, die Frist für die Einreichung einer Klage auf Vermögensaufteilung nach Rechtskraft der Scheidung von 10 auf 5 Jahre zu verkürzen.
Das Paket enthält auch einen Punkt zur Einführung einer Identitätsprüfungspflicht für Social-Media-Konten. Nach einer geplanten dreimonatigen Übergangsphase sollen gefälschte Konten geschlossen werden und Gerichte sollen die Möglichkeit erhalten, Identitätsdaten zu Konten mit strafrechtlichen Vorwürfen über die Behörde für Cybersicherheit anzufordern.