Neuer Schritt des EGMR zu Fenerbahçes alten Meisterschaften: 5 Fragen gestellt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat von der Türkei eine Stellungnahme zu den Meisterschaften von Fenerbahçe vor 1959 gefordert. In einem Schreiben an das Justizministerium verlangte das Gericht die Beantwortung von fünf Fragen.
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Fenerbahçe hatte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage eingereicht, um die Anerkennung seiner neun Meisterschaften vor 1959 zu erwirken. Der EGMR sandte daraufhin ein Schreiben an das Justizministerium und forderte Antworten auf fünf Fragen zum laufenden Prozess.
Fenerbahçe hatte am 06.03.2021 beim türkischen Fußballverband (TFF) beantragt, die Gesamtzahl der Meisterschaften auf 28 zu erhöhen und die Anzahl der Sterne auf dem Wappen auf 5 anzuheben.
Darüber hinaus forderte der Verein unter Hinweis darauf, dass sich diese Meisterschaften auf die Einnahmen aus den Übertragungsrechten auswirken müssten, eine Entschädigung in Höhe von 11,1 Millionen US-Dollar für die seit 2005 entgangenen Einnahmen zuzüglich Zinsen. Der TFF-Vorstand reagierte jedoch nicht auf diesen Antrag und lehnte ihn stillschweigend ab. Auch der Einspruch von Fenerbahçe beim Schiedsgericht wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass über einen nicht beantworteten Antrag kein Verfahren eingeleitet werden könne.
EGMR FRAGT BEIM JUSTIZMINISTERIUM NACH
Der TFF hatte die Einrichtung einer Sonderkommission zur Prüfung der Meisterschaften vor 1959 angekündigt. Trotz des Verstreichens von zwei Jahren wurden jedoch keine Fortschritte in dieser Angelegenheit erzielt. Daraufhin wandte sich Fenerbahçe an den EGMR und machte eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren sowie des Eigentumsrechts geltend.
Der EGMR richtete folgende Fragen an die Regierung der Republik Türkei:
1) Ist die Registrierung der Meisterschaften von Fenerbahçe vor 1959 mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar?
2) Verletzt die Ablehnung des Antrags durch das Schiedsgericht das Recht auf Zugang zu einem Gericht?
3) Sind die Beschwerden von Fenerbahçe mit den Bestimmungen des Protokolls zum Eigentumsrecht vereinbar?
4) Wurde das Eigentumsrecht von Fenerbahçe verletzt?
5) Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Festlegung des Jahres 1959 als Startjahr durch den TFF? Existiert ein wirksamer innerstaatlicher Rechtsbehelf?
Nach Eingang der Antworten auf diese Fragen wird der EGMR seine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen, wodurch die Frage der Meisterschaften vor 1959 geklärt werden dürfte.