Neues Modell für den Verkauf geerbter Immobilien: Erste Auktion findet unter Erben statt

Mit der geplanten Regelung soll der erste Verkauf von geerbten Häusern, Grundstücken und Immobilien ausschließlich unter den Erben stattfinden; findet sich kein Käufer, wird die Auktion für die Allgemeinheit geöffnet.

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Für den Verkauf von Häusern, Grundstücken und anderen Immobilien, die durch Erbschaft an mehrere Personen übergegangen sind, ist die Einführung eines neuen Verfahrens geplant. Im Rahmen der Regelung, die auf eine effizientere Justizverwaltung abzielt, soll die Verkaufsmethode, die insbesondere bei Verfahren zur Aufhebung der Gemeinschaft angewendet wird, grundlegend überarbeitet werden.

Dem vorgesehenen Modell zufolge wird die erste Auktion beim Verkauf geerbter Immobilien nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein. In dieser Phase können nur die Erben, die Anteile an der Immobilie halten, Gebote abgeben. Auf diese Weise wird den Erben, die bereits als Eigentümer fungieren, Vorrang im Verkaufsprozess eingeräumt.

Es ist geplant, dass die erste Phase beim Verkauf geerbter Immobilien unter den Erben durchgeführt wird.

WIE WIRD DER VERKAUFSPROZESS ABLAUFEN?

Sollten im neuen System bei der ersten Auktion keine Gebote von den Erben eingehen, wird der Prozess in eine zweite Phase überführt. In dieser Phase wird der Verkauf für die Allgemeinheit geöffnet, sodass auch Käufer, die keine Erben sind, an der Auktion teilnehmen können.

Mit der Regelung soll ermöglicht werden, dass die Immobilie zunächst unter den Miteigentümern den Besitzer wechselt; sollte dies nicht zum Erfolg führen, wird ein breiterer Käuferkreis angesprochen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Methode einige der Streitigkeiten und Verzögerungen verringern könnte, die bei Verfahren zur Aufhebung der Gemeinschaft auftreten.

Einer der bemerkenswerten Punkte im Entwurf ist die Sicherheitsleistung für die Teilnahme an der Auktion. Demnach ist vorgesehen, dass Interessenten, die am Verkauf teilnehmen möchten, eine Barkaution in Höhe von 10 Prozent des für die Immobilie festgelegten Wertes hinterlegen müssen.

Durch die Kautionsregelung soll böswilligen Versuchen und Missbrauch in Verkaufsprozessen vorgebeugt werden. Sollte die Regelung in Kraft treten, wird bei der Veräußerung geerbter Immobilien von der ersten Phase an ein kontrollierterer Prozess angewendet.