Präsident des Kassationshofs auch im 14. Wahlgang nicht gewählt

Da die vierjährige Amtszeit des Präsidenten des Kassationshofs, Mehmet Akarca, abgelaufen ist, fanden Neuwahlen statt. Auch im 14. Wahlgang konnte keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erreichen.

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Der Kassationshof konnte auch im 14. Wahlgang keinen neuen Präsidenten wählen.

Das Abstimmungsergebnis ergab 111 Stimmen für den Vorsitzenden der 3. Zivilkammer, Ömer Kerkez, und 112 Stimmen für den Vorsitzenden der 3. Strafkammer, Muhsin Şentürk.

Mehmet Akarca wurde am 24. März 2020 zum Präsidenten des Kassationshofs gewählt; seine vierjährige Amtszeit endete am 24. März.

Vor diesem Hintergrund gingen die Mitglieder des Kassationshofs am Montag, dem 25. März, an die Wahlurnen, um den neuen Präsidenten zu bestimmen, der das Gericht für die nächsten vier Jahre leiten wird.

Nachdem in den ersten 13 Wahlgängen kein Kandidat die absolute Mehrheit von mindestens 175 der 348 Mitglieder des Kassationshofs erreichen konnte, wurde heute der 14. Wahlgang mit zwei Kandidaten durchgeführt.

Das Abstimmungsergebnis ergab 111 Stimmen für den Vorsitzenden der 3. Zivilkammer, Ömer Kerkez, und 112 Stimmen für den Vorsitzenden der 3. Strafkammer, Muhsin Şentürk. Die Wahlbeteiligung lag bei 322 Stimmen, wobei 22 Stimmen leer abgegeben wurden und 77 Stimmen für ungültig erklärt wurden.

Da die absolute Mehrheit nicht erreicht wurde, wird die Wahl mit einem 15. Wahlgang fortgesetzt.

Für die Wahlen ist die Anwesenheit der absoluten Mehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder erforderlich.