Präsident des Verfassungsgerichts kündigt neue Ära für Individualbeschwerden an! Start ab dem 1. Oktober
Der Präsident des Verfassungsgerichts, Kadir Özkaya, erklärte: „Ich möchte Ihnen die erfreuliche Nachricht mitteilen, dass es ab dem 1. Oktober 2025 möglich sein wird, Individualbeschwerden elektronisch über das UYAP-Anwaltsportal einzureichen.“
İHA
Anlässlich des 13. Jahrestages der Einführung der Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht fand ein Symposium mit dem Titel „Die Auswirkungen der Regel der Nichtrückwirkung von Aufhebungsentscheidungen des Verfassungsgerichts auf die Individualbeschwerde“ statt. An der vom Verfassungsgericht ausgerichteten Veranstaltung nahmen der Präsident des Verfassungsgerichts Kadir Özkaya, der Präsident des Kassationshofs Ömer Kerkez, der Präsident des Staatsrats Zeki Yiğit, Justizminister Yılmaz Tunç, der Generalstaatsanwalt beim Kassationshof Muhsin Şentürk, der Vorsitzende des Hohen Wahlrats Ahmet Yener sowie zahlreiche weitere Gäste teil.
Der Präsident des Verfassungsgerichts, Kadir Özkaya, begann seine Eröffnungsrede mit den Worten: „Wenn ein Mensch ein langes Leben führen möchte, soll er gerecht sein. Dies gilt auch für Staaten. Gerechtigkeit verlängert das Leben.“
Özkaya erinnerte daran, dass die Türkei ständiges Mitglied des Europarates sei, und betonte, dass die Aufnahme der Individualbeschwerde in das Rechtssystem eine der bedeutendsten Reformen darstelle. Er erläuterte die historische Entwicklung der Individualbeschwerde, die nach einem langen Prozess in das türkische Rechtssystem integriert wurde, und führte dazu aus:
„Unser Land ist 1954 der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten, die die im Rahmen der Individualbeschwerde geschützten Rechte und Freiheiten enthält; 1987 erkannte es das Recht auf Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an und 1990 die Verbindlichkeit der Urteile dieses Gerichtshofs. Nach diesen Entwicklungen wurde 2004 eine Verfassungsänderung vorgenommen, die internationalen Abkommen über Grundrechte und Freiheiten, denen die Türkei beigetreten ist, insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention, Vorrang einräumte. Mit der durch die Verfassungsänderung von 2010 ermöglichten Einführung der Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht und deren anschließender Umsetzung begann ab dem 23. September 2012 die verfassungsgerichtliche Kontrolle gegen Grundrechtsverletzungen durch Personen und Institutionen, die öffentliche Gewalt ausüben.
Seit diesem Datum kann jeder beim Verfassungsgericht Beschwerde einlegen, wenn er geltend macht, dass eines seiner durch unsere Verfassung garantierten Grundrechte und Freiheiten oder eines der Rechte im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention durch öffentliche Gewalt verletzt wurde. Die Individualbeschwerde stellt eine der höchsten Garantien im innerstaatlichen Recht zum Schutz der Grundrechte und Freiheiten des Einzelnen dar. Dieser Rechtsweg hat nicht nur den Schutz des Einzelnen gegenüber der öffentlichen Gewalt gewährleistet, sondern auch zur Festigung der Prinzipien des Rechtsstaates und der Demokratie beigetragen. Das Beschwerderecht hat den Einzelnen nicht nur zum Adressaten seiner Rechte gemacht, sondern ihn zu einem aktiven Subjekt beim Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung erhoben.“
Özkaya merkte an, dass die Individualbeschwerde einen innerstaatlichen Rechtsmechanismus schaffe, der parallel zur Europäischen Menschenrechtskonvention verlaufe, und erklärte, dass Bürger ihre Vorwürfe wegen Grundrechtsverletzungen innerhalb des nationalen Systems vorbringen könnten, ohne internationale Rechtswege beschreiten zu müssen.
IM JAHR 2024 WURDEN 67.000 VON 70.000 BESCHWERDEN ABGESCHLOSSEN
Özkaya sagte, dass in 13 Jahren etwa 700.000 Individualbeschwerden eingereicht, Tausende von Verletzungen behoben und die verfassungsrechtlichen Prinzipien effektiver gestaltet wurden. Er setzte seine Rede wie folgt fort:
„Das Verfassungsgericht setzt die erfolgreiche Anwendung des Systems der Individualbeschwerde fort, das wir auf der Grundlage der vom erhabenen Volk im Jahr 2010 erteilten Befugnis ins Leben gerufen haben. So hat unser Gericht im Jahr 2024 bei 70.000 eingegangenen Beschwerden etwa 67.000 Verfahren abgeschlossen und im selben Jahr 5.551 Verletzungsentscheidungen getroffen. Neben der Individualbeschwerde hat unser Gericht im Bereich der Normenkontrolle im Jahr 2024 von 236 Aufhebungs- und Einspruchsklagen 233 Verfahren abgeschlossen.
Ich kann sagen, dass sich ähnliche statistische Daten auch im Jahr 2025 fortsetzen. Im Jahr 2025 wurden bis heute bei etwa 50.000 Individualbeschwerden rund 40.000 Verfahren abgeschlossen. Wie man sieht, hat der Mechanismus der Individualbeschwerde einerseits das türkische Rechtssystem transformiert, andererseits das Verfassungsgericht in eine zentrale Position beim Schutz von Rechten und Freiheiten gerückt und es zu einer unverzichtbaren Institution für die Herstellung sozialer Gerechtigkeit gemacht. Daher ist unser Gericht heute, wie alle unsere anderen Justizinstitutionen, zu einem der wichtigsten Akteure bei der Suche der Bürger nach Gerechtigkeit geworden.“
„AB DEM 1. OKTOBER WERDEN INDIVIDUALBESCHWERDEN AUCH ÜBER UYAP EINGEREICHT“
Özkaya betonte, dass man dem technologischen Wandel besondere Bedeutung beimesse, um den Zugang zum Recht effektiver zu gestalten, und gab folgende Erklärung ab:
„Anfangs konnten Individualbeschwerden nur physisch eingereicht werden. Doch mit der zunehmenden Unverzichtbarkeit der Digitalisierung für moderne Rechtssysteme hat unser Gericht bemerkenswerte Schritte in diese Richtung unternommen und setzt diese fort. In diesem Rahmen möchte ich Ihnen die erfreuliche Nachricht mitteilen, dass es ab dem 1. Oktober 2025 möglich sein wird, Individualbeschwerden elektronisch über das UYAP-Anwaltsportal einzureichen.
Damit wird es für unsere Anwälte möglich sein, Beschwerden über das UYAP-System einzureichen. Auf diese Weise wird nicht nur die Zugänglichkeit erhöht, sondern auch der Weg für schnellere, effektivere und transparentere Beschwerdeverfahren geebnet. Wir glauben, dass diese Neuerung die gesellschaftliche Funktion der Individualbeschwerde weiter stärken und sicherstellen wird, dass die Rechtsbehelfe mit den technologischen Möglichkeiten der Zeit in Einklang gebracht werden.“